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Zum 09.01.2026 wurden die Grundsteuerbescheide für das Veranlagungsjahr 2026 versandt.
Hintergrund ist das neue Grundsteuergesetz des Landes Baden-Württemberg welches zum 01.01.2025 in Kraft trat. Rechtlich durften auf die Bescheid des Jahres 2025 jedoch keine Fälligkeiten für zukünftige Jahre aufgedruckt werden. Daher gibt es nun einen erneuten Grundsteuerbescheid für das Veranlagungsjahr 2026. Auch Kleinstbeträge können hier enthalten sein - aus rechtlichen Gründen können wir leider nicht darauf verzichten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an unser Team Veranlagung, oder das Team Zahlungsverkehr.
Team Veranlagungen
07431 160-2132
steuerabteilung@albstadt.de
Team Zahlungsverkehr
07431 160-2122
zahlungsverkehr@albstadt.de