-
Albstadt - Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Albstadt
Albstadt - Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Albstadt

Als Folge des Urteils Az.: 2 S 2938/08 des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 11.03.2010 müssen die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und damit auch die Stadt Albstadt die Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser erheben.

Mehr Informationen zum Download finden Sie hier.

Die Satzungen finden Sie hier.