Als Folge des Urteils Az.: 2 S 2938/08 des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 11.03.2010 müssen die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und damit auch die Stadt Albstadt die Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser erheben.
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