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Notfallversorgung über die Feiertage
20.12.2024  |  Notfallversorgung über die Feiertage

Notfallversorgung über die Feiertage

Das Zollernalb Klinikum hält über die Feiertage grundsätzlich alle Leistungsbereiche vor. Doppelvorhaltungen können über die Feiertage jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht gewährleistet werden.

Durch die diesjährige Feiertagskonstellation mit lediglich fünf Werktagen mit Regelarbeitszeit (Mo. 23.12., Fr. 27.12, Mo. 30.12.2024, Do. 02.01.2025 und Fr. 03.01.2025) müssen wir die Verfügbarkeit unserer Mitarbeiter so bündeln, dass die Akut- und Notfallmedizin für den Zollernalbkreis mit allen Erfordernissen 24/7 sichergestellt werden kann.

Diese Feiertagskonstellation führt zu einer erheblichen Mehrbelastung unserer Mitarbeiter außerhalb der Regelarbeitszeit. Hinzu kommt der Personalengpass in allen Berufsgruppen.

Für die Sicherstellung der Notfallversorgung halten wir es daher für dringend geboten, die personellen und fachlichen Ressourcen so an einem Standort zu bündeln, dass eine durchgehende qualifizierte Sicherstellung der Akut- und Notfallmedizin gewährleistet werden kann. Dies bedeutet, dass die Zentrale Notaufnahme am Standort Albstadt in der Zeit vom Samstag, 21.12.2024, 8 Uhr bis Dienstag, 07.01.2025 um 8 Uhr geschlossen bleibt.  Die ZNA Balingen ist in dieser Zeit für den gesamten Zollernalbkreis zuständig. Die personelle Besetzung wird in der ZNA Balingen verstärkt.

In enger Zusammenarbeit mit den Rettungsdiensten wurde ein umfassendes Konzept entwickelt, um die Notfallversorgung im Zollernalbkreis trotz dieser Reduzierung auf einen Standort über die Feiertage sicherzustellen. Dabei wurden die Prozesse sowohl auf Seiten der Rettungsdienste als auch innerhalb der Klinik klar definiert und aufeinander abgestimmt. Dieses abgestimmte Vorgehen garantiert eine effiziente und reibungslose Versorgung der Notfallpatienten – von der ersten Hilfe am Einsatzort bis hin zur Weiterbehandlung in der Klinik.

Ein Appell an die Eigenverantwortung

Eigenvorsorge bedeutet, sich bewusst auf mögliche Gesundheitsrisiken und Notfälle vorzubereiten. Wer Grundkenntnisse besitzt, notwendige Mittel zur Verfügung hält und im Notfall selbstbewusst handelt, zeigt nicht nur Verantwortung für sich selbst, sondern auch für die Gemeinschaft. Lassen Sie uns gemeinsam dazu beitragen, das Gesundheitssystem zu entlasten und für alle Bürger eine bessere Versorgung zu gewährleisten.

Der Rettungsdienst (Notruf 112) und die Notaufnahme sollten nur bei echten medizinischen Notfällen in Anspruch genommen werden, bei denen schnelle, professionelle Hilfe erforderlich ist. Hier sind einige allgemeine Leitlinien, wann der Rettungsdienst gerufen oder die Notaufnahme in Balingen aufgesucht werden sollte:

Wann den Rettungsdienst rufen (Notruf 112)

Rufen Sie den Rettungsdienst, wenn einer der folgenden Zustände vorliegt:

  1. Bewusstlosigkeit oder nicht ansprechbare Person.
  2. Atemnot oder Atemstillstand.
  3. Starke Brustschmerzen oder Verdacht auf Herzinfarkt: Brustschmerzen, die länger als 5 Minuten anhalten und eventuell in Arme, Schulter oder Kiefer ausstrahlen, oder bei zusätzlicher Atemnot, Übelkeit und starkem Schwitzen.
  4. Schlaganfall-Symptome: Plötzliche Lähmung oder Taubheitsgefühl (meist einseitig), Sprach- oder Sehstörungen, Schwindel oder plötzliche Verwirrtheit.
  5. Schwere Verletzungen wie Brüche, Kopfverletzungen, offene Wunden, starke Blutungen, die nicht gestoppt werden können.
  6. Krampfanfälle (insbesondere bei Personen, die vorher noch nie einen Anfall hatten oder wenn der Anfall lange andauert).
  7. Anaphylaktischer Schock: Schwerwiegende allergische Reaktion mit Atemnot, Schwellungen, Hautausschlag und möglichem Kreislaufversagen.
  8. Starke Schmerzen im Bauchbereich, die plötzlich und ohne erkennbaren Grund auftreten.
  9. Vergiftungen durch Medikamente, Drogen, Chemikalien oder giftige Substanzen (nach Möglichkeit die Giftzentrale kontaktieren und Anweisungen befolgen).
  10. Verbrennungen großen Ausmaßes oder Verätzungen.

Bis das Rettungsteam eintrifft, bleiben Sie bei der betroffenen Person, leisten Sie wenn möglich Erste Hilfe und folgen Sie den Anweisungen der Rettungsleitstelle.

Wann die Notaufnahme aufsuchen

Die Notaufnahme ist für akute, schwerwiegende medizinische Notfälle zuständig, die nicht bis zum nächsten Werktag oder bis zur regulären Sprechzeit eines Arztes warten können, z. B.:

  • Plötzlich auftretende, heftige Schmerzen, insbesondere in Brust, Bauch oder Kopf.
  • Akute Atemprobleme (nicht sofort lebensbedrohlich, aber ernsthaft).
  • Hohe Fieberanfälle, insbesondere bei Säuglingen, Kleinkindern oder älteren Menschen.
  • Akute und starke allergische Reaktionen ohne anaphylaktischen Schock.
  • Starke Blutungen, die sich nicht vollständig stoppen lassen, aber nicht sofort lebensbedrohlich erscheinen.
  • Frakturen (Brüche), bei denen kein offener Knochen zu sehen ist.
  • Plötzlich auftretende neurologische Symptome wie Schwindel, Sehstörungen oder Sprachprobleme ohne starke akute Symptome eines Schlaganfalls.

Alternative Anlaufstellen bei weniger akuten Beschwerden

In weniger dringenden Fällen sollten die folgenden Alternativen genutzt werden:

  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst (116117): Für Beschwerden, die ärztliche Behandlung erfordern, aber nicht akut lebensbedrohlich sind.
  • KV-Notfallpraxen: ärztlicher Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte an Sa, So und Feiertagen in Albstadt (10 – 18 Uhr) und Balingen (10 – 20 Uhr)
  • Hausarzt oder Kinderarzt: Bei Beschwerden, die im Rahmen der regulären Sprechzeiten abgeklärt werden können.
  • Apotheken-Notdienst: Für die Beratung bei kleineren Verletzungen, Beschwerden oder Medikamentenfragen.

Diese Orientierung hilft, die Notfallressourcen für lebensbedrohliche Situationen frei zu halten und vermeidet lange Wartezeiten in der Notaufnahme bei weniger dringenden Fällen.

Wir wünschen Ihnen allen frohe Weihnachten und vor allem eine gesunde Zeit über die Feiertage. Bleiben Sie gesund.

 

Zollernalb Klinikum gGmbH
Unternehmenskommunikation
Tübinger Str. 30
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Fon 07433 9092-2013
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