22.01.2025  |  Zustellung Wahlbenachrichtigungen und Beantragung sowie Versand von Briefwahlunterlagen

Hinweise über die Zustellung von Wahlbenachrichtigungen und der Beantragung sowie Versand von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025


Seit vergangenem Wochenende bis spätestens Sonntag, 02. Februar 2025 (gesetzliche Frist), erhalten alle wahlberechtigten Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, ihre Wahlbenachrichtigung durch unsere städtischen Austräger/innen zugestellt. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Benachrichtigung erhält oder erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend an das Wahlamt wenden.

Wir bitten die Wählenden unverzüglich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung -sofern notwendig-  Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dies kann beim Wahlamt im Rathaus in Albstadt-Ebingen, im Bürgerbüro in Albstadt-Tailfingen oder auf den jeweiligen Ortsämtern erfolgen. Gerne können die Wahlberechtigten ihre Briefwahlunterlagen auch bis Dienstag, 18. Februar 2025, um 12.00 Uhr, über den QR-Code oder den Internetlink beantragen. Sollten Sie nach dieser Frist noch Briefwahlunterlagen beantragen wollen, bitten wir Sie, dies im Wahlamt in Albstadt-Ebingen und im Bürgerbüro in Albstadt-Tailfingen zu tun, damit Ihnen die Unterlagen direkt ausgehändigt werden können.

Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Antragsteller/innen kann erst nach Erhalt der Stimmzettel erfolgen. Der Erhalt der Stimmzettel ist in KW 6, spätestens KW 7, vorgesehen.
Ab dem Tag des Erhalts der Stimmzettel ist es ebenfalls möglich, beim Bürgerbüro in Albstadt-Tailfingen oder beim Wahlamt im Rathaus in Albstadt-Ebingen, Zimmer Nr. 321, persönlich Briefwahlunterlagen zu beantragen und abzuholen sowie das Wahlrecht an Ort und Stelle auszuüben.
Aus organisatorischen Gründen ist auf den Ortsämtern in den Stadtteilen Burgfelden, Laufen, Lautlingen, Margrethausen, Pfeffingen und Onstmettingen ausschließlich die Beantragung und keine Ausstellung sowie Abholung von Briefwahlunterlagen möglich.

Das Wahlamt bittet die Antragsteller/innen von Briefwahlunterlagen von vorzeitigen Anfragen nach dem Bearbeitungsstand abzusehen.
Sollten rechtzeitig beantragte Briefwahlunterlagen bis spätestens Montag, 17.02.2025, nicht zugegangen sein, bitten wir um eine entsprechende telefonische oder elektronische Meldung unter 07431/160-2263 sowie -2314 oder unter wahlamt@albstadt.de.

Aufgrund der kurzen Fristen haben die Briefwähler darauf zu achten, dass der rote Wahlbrief wieder rechtzeitig bei der Stadtverwaltung Albstadt, Marktstraße 35, 72458 Albstadt, eingeht. Daher bitten wir die Wählenden ihr Wahlrecht schnellstmöglich auszuüben.

Weitere Hinweise zur Bundestagswahl können der städtischen Website unter www.albstadt.de/Bundestagswahl-2025 entnommen werden.

Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Mitwirkung.

 

 

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