14.04.2025  |  Nutzungsregelungen zum Wassertisch in Albstadt-Tailfingen

Nutzungsregelungen zum Wassertisch in Albstadt-Tailfingen

Der Wassertisch in Albstadt-Tailfingen bereichert das Stadtbild, lockt viele Familien mit Kindern in die Innenstadt und ist essenzieller Bestandteil, um die „Neue Mitte Tailfingen“ attraktiv und zukunftsfähig zu halten. So ist die erfolgreiche Belebung der Tailfinger Innenstadt unter anderem durch den Wassertisch Ziel des städtebaulichen Konzepts. Es gilt jetzt, einen Konsens zwischen diesem Ziel und den Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner zum Erhalt der Lebens- und Wohnqualität, Lärm vor allem in den Abendstunden zu vermindern, zu finden.

Folgende Regelungen werden festgesetzt:

Die Nutzung des Wassertisches und des Wasserlaufs ist ab diesem Jahr in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr erlaubt.

Das Befahren des Wassertisches mit Fahrrädern und Skateboards ist verboten.

Aus Rücksicht auf die Anwohnerinnen und Anwohner ist das Betreten des Wassertisches und des Wasserlaufs in der Zeit von 19:00 Uhr bis 9:00 Uhr untersagt. Wasserlauf und Wassertisch werden in diesem Zeitfenster außer Betrieb genommen und das Wasser abgestellt.

Die Stadtverwaltung Albstadt bittet um Beachtung und Einhaltung dieser Nutzungsregelungen.


 

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