17.04.2025  |  Digitales Lichtbild

ab 01.05.2025


Digitales Lichtbild ab 01.05.2025 

Ab dem 01.05.2025 dürfen deutschlandweit ausschließlich biometrische Lichtbilder in digitaler Form bei der Beantragung neuer Ausweisdokumente genutzt werden. Dies umfasst die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen inklusive der jeweils möglichen vorläufigen Dokumente. Konkret bedeutet das, dass die antragstellenden Bürgerinnen und Bürger ab diesem Zeitpunkt kein Passbild in Papierform mehr mitzubringen haben. Führerscheine sind hiervon ausgenommen.

Welche Möglichkeiten gibt es ein digitales Lichtbild anzufertigen?

Die Bürgerinnen und Bürger haben die Wahl, ob sie ein Lichtbild durch einen zertifizierten privaten Fotodienstleister oder direkt bei der Stadtverwaltung Albstadt (gebührenpflichtig) erstellen lassen möchten.

1. Ausstellung durch Fotografen oder die Drogeriekette dm.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit ein digitales Lichtbild über die örtlichen Fotografen anfertigen zu lassen. Die aufgenommenen Bilder werden dann in eine gesicherte Cloud hochgeladen. Nach Anfertigung des Lichtbildes erhalten Sie vom Fotografen einen QR-Code, den Sie bei der Beantragung Ihres Ausweisdokumentes bei der Stadtverwaltung vorlegen müssen. Das Lichtbild kann dann digital abgerufen und in den Antragsprozess eingespielt werden. Die Entscheidung über die Anbindung an dieses System blieb jedem/jeder Fotograf/in selbst überlassen.

In Albstadt können sowohl in Albstadt-Ebingen beim Fotostudio Weber, Sonnenstraße 18 in 72458 Albstadt-Ebingen als auch bei Kuki's Fotostudio (Kurt Alexander Weegen), Im Feyrerhaus, Adlerstraße 13 in 72461 Albstadt-Tailfingen digitale Lichtbilder aufgenommen werden. Es ist bei beiden Fotostudios nicht erforderlich, einen Termin im Voraus zu vereinbaren.

Neben den Fotografen können Lichtbilder ab dem 01.05.2025 ebenfalls über die Drogeriemarktkette dm angefertigt und digital übermittelt werden.

Da die Aufnahme des digitalen Bildes selbstverständlich auch bei einem Fotografen außerhalb des Stadtgebiets aufgenommen werden kann, ist es den Bürgerinnen und Bürger möglich unter der privaten Website: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe selbständig nach weiteren Fotodienstleistern in einer bestimmten Region zu suchen.

2. Aufnahme bei der Stadtverwaltung Albstadt durch PointID

Die Stadtverwaltung Albstadt wird in den kommenden Monaten die Möglichkeit anbieten, die notwendigen Lichtbilder auch in den Räumlichkeiten direkt vor Ort anfertigen lassen zu können. Hierfür werden im Stadtgebiet zu Beginn insgesamt drei sogenannte PointID-Systeme aufgestellt. Diese befinden sich im Einwohneramt im Rathaus in Ebingen, im Bürgerbüro in Tailfingen sowie auf dem Ortsamt in Onstmettingen. Die Prüfung, ob eine künftige Ausstattung der übrigen Ortsämter mit PointID möglich ist, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus. Die Lichtbilder können nur wenige Minuten vor der Antragsstellung aufgenommen und in den Bearbeitungsprozess eingespielt werden. Eine Vorabregistrierung oder Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Die Gebühr für ein durch die Stadtverwaltung aufgenommenes Lichtbild beträgt 6,00 €. Neben der Aufnahme der Lichtbilder können über das neue System PointID bereits vorab Fingerabdrücke sowie eine Unterschrift abgegeben werden, um damit den Antragsprozess zu beschleunigen.

 

Erstreckt sich das digitale Lichtbild auf noch weitere Bereiche der Stadtverwaltung?

Die Umstellung auf das digitale Lichtbild erstreckt sich ebenfalls auf die Antragsstellung von elektronischen Aufenthaltstiteln durch die Ausländerbehörde. Hierfür steht den Antragsstellern ebenfalls das neue System Point-ID in diesen Räumlichkeiten (Kirchengraben 7, 72458 Albstadt) zur Verfügung.

WICHTIG: Es ist zu beachten, dass laut Mitteilung der Bundesdruckerei und dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat die Aufstellung und Inbetriebnahme des neuen Systems PointID voraussichtlich erst in den kommenden Monaten erfolgen kann. Sofern die Möglichkeit der Aufnahme der Lichtbilder in unseren Räumlichkeiten zur Verfügung steht, werden wir hierüber gesondert informieren.

 

Was sind die Hintergründe der Umstellung?

Das Bundesinnenministerium will auf diesem Wege Manipulation vorbeugen, die Abgabe von ausschließlich biometrischen Passbildern sichern und die Digitalisierung im Pass- und Ausweiswesen vorantreiben. Die Umstellung auf das digitale Lichtbild ist zugleich ein großer Schritt in Richtung eines modernen und effizienten Bürgerservice.

Wir bitten abschließend um Beachtung, dass ab dem 01.05.2025 die Annahme von Papierlichtbildern grundsätzlich nicht mehr möglich ist!

 

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