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Albstadt - Geschäftsstelle Gutachterausschuss - Bodenrichtwerte
Albstadt - Geschäftsstelle Gutachterausschuss - Bodenrichtwerte


Hinweis: Bitte lesen Sie diese Erläuterungen vor der Benutzung der Bodenrichtwertkarte, um Missverständnisse und Fehlinterpretationen zu vermeiden.

Die Bodenrichtwerte werden aufgrund von § 196 BauGB und der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg in zweijährigem Rhythmus abgeleitet. Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden vom Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten zum Stichtag 31.12.2021 beschlossen.

Aus der Kaufpreissammlung werden die Bodenrichtwerte flächendeckend abgeleitet und unter der Berücksichtigung der Erfahrungen auf dem Grundstücksmarkt als durchschnittliche Lagewerte des Bodens in Euro pro Quadratmeter für eine Mehrheit von Grundstücken festgesetzt (Bodenrichtwertzone). Bodenrichtwerte werden grundsätzlich ohne die Berücksichtigung von Altlasten ausgewiesen.

Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, planungsrechtliche und marktübliche Nutzungsmöglichkeit, Erschließungszustand, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und –zuschnitt bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Richtwert.

Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute, baureife, erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfreie Grundstücke. Sie gelten i.d.R. nur für private Baulandflächen und nicht für Grundstücke mit öffentlicher Nutzung. In Sanierungsgebieten beziehen sie sich auf den sanierungsunbeeinflussten Zustand. Die Bodenrichtwerte der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke sind ohne Aufwuchs angegeben.

Nach dieser Maßgabe wurden die Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet Albstadt zum 31.12.2021 wie folgt durch den Gutachterausschuss in seiner Sitzung beschlossen:

  1. Landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Flächen im Ortsteil Burgfelden mit einem Bodenrichtwert von 1,40 €, im Ortsteil Ebingen mit einem Bodenrichtwert von 1,70 €, im Ortsteil Laufen mit einem Bodenrichtwert von 1,50 €, im Ortsteil Lautlingen mit einem Bodenrichtwert von 1,80 €, im Ortsteil Margrethausen mit einem Bodenrichtwert von 1,00 €, im Ortsteil Onstmettingen mit einem Bodenrichtwert von 1,30 €, im Ortsteil Pfeffingen mit einem Bodenrichtwert von 1,70 €, im Ortsteil Tailfingen mit einem Bodenrichtwert von 1,30 € und im Ortsteil Truchtelfingen mit einem Bodenrichtwert von 1,60 € je Quadratmeter.
  2. Die Richtwerte für baureifes Land und Bauerwartungsland gemäß Anlage 1 für nicht zentrumsnahe, voll erschlossene Wohn- und Gewerbebauflächen. Werte für Zentrums- und Spitzenlagen liegen differenziert weit darüber und können bei Bedarf nur für den Einzelfall genannt werden.
  3. Richtwerte für Rohbauland können nicht ermittelt werden, da aus der Kaufpreissammlung nicht genügend Verkaufsfälle angefallen sind.
  4. Richtwerte für bebaute Grundstücke im Außenbereich bezogen auf das Gebäude und die notwendigen Abstandsflächen werden auf 25 €/m² festgelegt, soweit kein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert.

Für Auskünfte steht die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter 07431-160-3310 zur Verfügung.


> Übersichtstabelle Bodenrichtwerte Albstadt
> Übersichtstabelle Bodenrichtwerte Meßstetten
> Übersichtstabelle Bodenrichtwerte Nusplingen
> Übersichtstabelle Bodenrichtwerte Obernheim
> Übersichtstabelle Bodenrichtwerte Bitz
> Übersichtstabelle Bodenrichtwerte Straßberg
> Übersichtstabelle Bodenrichtwerte Winterlingen


Die aktuellen Bodenrichtwerte zum 01.01.2022, die Sie auch im Rahmen der Grundsteuerreform benötigen, können Sie über die Internetseite BORIS-BW, unter der Rubrik Grundsteuer B abrufen.