Bundestagswahl 2025

Übersicht:


Wahlergebnis

Über folgenden Link können Sie am 23. Februar ab ca. 18.30 Uhr das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl der Stadt Albstadt abrufen.

https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20250223/08417079/praesentation/index.html

Hinweis: Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet. 


Wahlaufruf des Oberbürgermeisters

Hier finden Sie den Wahlaufruf des Oberbürgermeisters


Allgemeine Informationen

Am 23. Februar 2025 finden nach der vorzeitigen Auflösung die Neuwahlen des 21. Deutschen Bundestags statt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne von Art. 116 GG, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausländische Staatsbürger dürfen bei den Bundestagswahlen nicht abstimmen.

Auslandsdeutsche sind ebenfalls wahlberechtigt:

Im Ausland lebende Deutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Wollen Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde/Stadt stellen.

Über nachfolgende Seite der Bundeswahlleitung erhalten Sie alle notwendigen Informationen sowie die dazugehörigen Anträge zum Download: www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#f6dad14d-5b2b-4305-9a4c-bc6bb3a8a2c9


Weitere Informationen


Wahlbenachrichtigung

Bis spätestens Sonntag, 02. Februar 2025, erhalten alle wahlberechtigten Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, ihre Wahlbenachrichtigung zugestellt. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Benachrichtigung erhält oder erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend an das Wahlamt (wahlamt@albstadt.de) wenden. Sie finden in Ihrer Wahlbenachrichtigung Hinweise über das Ihnen zugewiesene Wahllokale inkl. der Barrierefreiheit.

Wählen im Wahllokal:
Bitte legen Sie am Wahlsonntag im Wahllokal Ihre Wahlbenachrichtigung vor. Hierdurch erleichtern Sie die Arbeit der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Um Probleme vorzubeugen, empfehlen wir zudem Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass für eine evtl. notwendig werdende Identifizierung Ihrer Person bereitzuhalten.

Wahlbenachrichtigung weg – was nun?
Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren oder verlegt hat, braucht nicht zu befürchten, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. Jeder der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann wählen. In diesem Fall bitten wir Sie, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen.

Repräsentative Wahlstatistik
Auf Anweisung des Statistischen Landesamtes wird in der Stadt Albstadt zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ein allgemeiner Statistikwahlbezirk eingerichtet. Es handelt sich hierbei um den Wahlbezirk 001-02 „BürgerBüro Tailfingen, Adlerstraße 14, in Albstadt-Tailfingen“.

Die hierzu verwendeten Wahlbenachrichtigungen und Stimmzettel im Wahllokal in den ausgewählten Wahlbezirken enthalten Unterscheidungsaufdrucke nach Geschlecht und sechs Altersgruppen. Diese Angaben sind anonym. Die Stimmzettel enthalten keine personenbezogenen Daten. Das Wahlgeheimnis und der Datenschutz sind gewährleistet. Um jeglichen Rückschluss auf einzelne Wähler auszuschließen, müssen die ausgewählten Wahlbezirke mindestens 400 Wahlberechtigte aufweisen.


Briefwahl 

Anträge auf Briefwahlunterlagen können aufgrund der Dauer der Postzustellung ausschließlich bis Dienstag, 18. Februar 2025, 12.00 Uhr über folgenden Internetlink oder den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragt werden:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08417079

Daher bedarf es ab Dienstag, 18. Februar 2025, jedem Fall einer persönlichen Beantragung und Abholung im BürgerBüro in Albstadt-Tailfingen oder beim Wahlamt im Rathaus in Albstadt-Ebingen zu folgenden Öffnungszeiten:

Bei Wahlamt im Rathaus in Albstadt-Ebingen:
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 8.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag, den 21.02.25: 8.00 bis 15.00 Uhr                         

BürgerBüro in Albstadt-Tailfingen:
Montag, Dienstag: 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag, den 21.02.25: 8.00 bis 15.00 Uhr

Der letzte Termin zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr. Danach haben Sie nur noch unter besonderen Umständen die Möglichkeit, einen Wahlschein zu erhalten und zwar, wenn Sie Ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf erworben haben, wenn Sie glaubhaft versichern, dass Ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, wenn Sie den Wahlschein verloren haben oder wenn Sie plötzlich erkrankt sind.

Im Rathaus in Albstadt-Ebingen ist für solche Fälle am Samstag, 22. Februar 2025, von 10.00 bis 12.00, Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Am Wahltag ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen nur noch im Fall plötzlicher Erkrankung, bis 15.00 Uhr, im Rathaus in Albstadt-Ebingen, möglich.

Wichtig: Sofern Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben und Sie diese bis spätestens Montag, 17. Februar 2025, nicht erhalten haben, bitten wir um eine entsprechende telefonische oder elektronische Meldung unter 07431/160-2263 sowie -2314 oder unter wahlamt@albstadt.de.

Rückversand der roten Wahlbriefe
Nach Angaben der Deutschen Post müssen von den Wählenden alle roten Wahlbriefe bis spätestens Donnerstag, 20. Februar 2025, in einen Briefkasten eingeworfen oder in einer Filiale der Deutschen Post abgegeben werden, um rechtzeitig zugestellt werden zu können.

Danach empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Abgabe Ihrer Briefwahlunterlagen oder den Einwurf in den städtischen Briefkasten am Rathaus in Albstadt-Ebingen.


Wahllokale

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden 29 Urnenwahllokale im Stadtgebiet eingerichtet. Die Briefwahl wird in insgesamt 15 Briefwahlbezirken ausgezählt. Das Ihnen zugewiesene Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, ebenso den Hinweis zur Barrierefreiheit des Wahllokales.

Bitte beachten Sie, dass in einigen Wahlbezirken seit den vergangenen Wahlen im Juni 2024 eine örtliche oder räumliche Verlegung der Wahllokale stattgefunden hat (siehe gelbe Markierungen in nachfolgender Übersicht).

Hier geht’s zur  Übersicht der Wahllokale.


Öffentliche Bekanntmachungen 


Kontakt zum Wahlamt 

Haben Sie noch Fragen?  Die Mitarbeitenden unseres Wahlamtes stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Tel. bei Fragen zur Briefwahl: 07431/160-2314 und 160-2263
Tel. bei allen weiteren Fragen: 07431/160-2222

E-Mail: wahlamt@albstadt.de

 

Übersicht:


Wahlergebnis

Über folgenden Link können Sie am 23. Februar ab ca. 18.30 Uhr das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl der Stadt Albstadt abrufen.

https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20250223/08417079/praesentation/index.html

Hinweis: Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet. 


Wahlaufruf des Oberbürgermeisters

Hier finden Sie den Wahlaufruf des Oberbürgermeisters


Allgemeine Informationen

Am 23. Februar 2025 finden nach der vorzeitigen Auflösung die Neuwahlen des 21. Deutschen Bundestags statt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne von Art. 116 GG, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausländische Staatsbürger dürfen bei den Bundestagswahlen nicht abstimmen.

Auslandsdeutsche sind ebenfalls wahlberechtigt:

Im Ausland lebende Deutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Wollen Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde/Stadt stellen.

Über nachfolgende Seite der Bundeswahlleitung erhalten Sie alle notwendigen Informationen sowie die dazugehörigen Anträge zum Download: www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#f6dad14d-5b2b-4305-9a4c-bc6bb3a8a2c9


Weitere Informationen

 


Wahlbenachrichtigung

Bis spätestens Sonntag, 02. Februar 2025, erhalten alle wahlberechtigten Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, ihre Wahlbenachrichtigung zugestellt. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Benachrichtigung erhält oder erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend an das Wahlamt (wahlamt@albstadt.de) wenden. Sie finden in Ihrer Wahlbenachrichtigung Hinweise über das Ihnen zugewiesene Wahllokale inkl. der Barrierefreiheit.

Wählen im Wahllokal:
Bitte legen Sie am Wahlsonntag im Wahllokal Ihre Wahlbenachrichtigung vor. Hierdurch erleichtern Sie die Arbeit der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Um Probleme vorzubeugen, empfehlen wir zudem Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass für eine evtl. notwendig werdende Identifizierung Ihrer Person bereitzuhalten.

Wahlbenachrichtigung weg – was nun?
Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren oder verlegt hat, braucht nicht zu befürchten, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. Jeder der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann wählen. In diesem Fall bitten wir Sie, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen.

Repräsentative Wahlstatistik
Auf Anweisung des Statistischen Landesamtes wird in der Stadt Albstadt zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ein allgemeiner Statistikwahlbezirk eingerichtet. Es handelt sich hierbei um den Wahlbezirk 001-02 „BürgerBüro Tailfingen, Adlerstraße 14, in Albstadt-Tailfingen“.

Die hierzu verwendeten Wahlbenachrichtigungen und Stimmzettel im Wahllokal in den ausgewählten Wahlbezirken enthalten Unterscheidungsaufdrucke nach Geschlecht und sechs Altersgruppen. Diese Angaben sind anonym. Die Stimmzettel enthalten keine personenbezogenen Daten. Das Wahlgeheimnis und der Datenschutz sind gewährleistet. Um jeglichen Rückschluss auf einzelne Wähler auszuschließen, müssen die ausgewählten Wahlbezirke mindestens 400 Wahlberechtigte aufweisen.


Briefwahl 

Anträge auf Briefwahlunterlagen können aufgrund der Dauer der Postzustellung ausschließlich bis Dienstag, 18. Februar 2025, 12.00 Uhr über folgenden Internetlink oder den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragt werden:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08417079

Daher bedarf es ab Dienstag, 18. Februar 2025, jedem Fall einer persönlichen Beantragung und Abholung im BürgerBüro in Albstadt-Tailfingen oder beim Wahlamt im Rathaus in Albstadt-Ebingen zu folgenden Öffnungszeiten:

Bei Wahlamt im Rathaus in Albstadt-Ebingen:
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 8.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag, den 21.02.25: 8.00 bis 15.00 Uhr                         

BürgerBüro in Albstadt-Tailfingen:
Montag, Dienstag: 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag, den 21.02.25: 8.00 bis 15.00 Uhr

Der letzte Termin zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr. Danach haben Sie nur noch unter besonderen Umständen die Möglichkeit, einen Wahlschein zu erhalten und zwar, wenn Sie Ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf erworben haben, wenn Sie glaubhaft versichern, dass Ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, wenn Sie den Wahlschein verloren haben oder wenn Sie plötzlich erkrankt sind.

Im Rathaus in Albstadt-Ebingen ist für solche Fälle am Samstag, 22. Februar 2025, von 10.00 bis 12.00, Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Am Wahltag ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen nur noch im Fall plötzlicher Erkrankung, bis 15.00 Uhr, im Rathaus in Albstadt-Ebingen, möglich.

Wichtig: Sofern Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben und Sie diese bis spätestens Montag, 17. Februar 2025, nicht erhalten haben, bitten wir um eine entsprechende telefonische oder elektronische Meldung unter 07431/160-2263 sowie -2314 oder unter wahlamt@albstadt.de.

Rückversand der roten Wahlbriefe
Nach Angaben der Deutschen Post müssen von den Wählenden alle roten Wahlbriefe bis spätestens Donnerstag, 20. Februar 2025, in einen Briefkasten eingeworfen oder in einer Filiale der Deutschen Post abgegeben werden, um rechtzeitig zugestellt werden zu können.

Danach empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Abgabe Ihrer Briefwahlunterlagen oder den Einwurf in den städtischen Briefkasten am Rathaus in Albstadt-Ebingen.


Wahllokale

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden 29 Urnenwahllokale im Stadtgebiet eingerichtet. Die Briefwahl wird in insgesamt 15 Briefwahlbezirken ausgezählt. Das Ihnen zugewiesene Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, ebenso den Hinweis zur Barrierefreiheit des Wahllokales.

Bitte beachten Sie, dass in einigen Wahlbezirken seit den vergangenen Wahlen im Juni 2024 eine örtliche oder räumliche Verlegung der Wahllokale stattgefunden hat (siehe gelbe Markierungen in nachfolgender Übersicht).

Hier geht’s zur  Übersicht der Wahllokale.


Öffentliche Bekanntmachungen 


Kontakt zum Wahlamt 

Haben Sie noch Fragen?  Die Mitarbeitenden unseres Wahlamtes stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Tel. bei Fragen zur Briefwahl: 07431/160-2314 und 160-2263
Tel. bei allen weiteren Fragen: 07431/160-2222

E-Mail: wahlamt@albstadt.de