Übersicht:
- Allgemeine Informationen
- Wahlbenachrichtigung
- Briefwahl
- Wahllokale
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Kontakt zum Wahlamt
Am 23. Februar 2025 finden nach der vorzeitigen Auflösung die Neuwahlen des 21. Deutschen Bundestags statt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne von Art. 116 GG, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausländische Staatsbürger dürfen bei den Bundestagswahlen nicht abstimmen.
Auslandsdeutsche sind ebenfalls wahlberechtigt:
Im Ausland lebende Deutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Wollen Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde/Stadt stellen.
Über nachfolgende Seite der Bundeswahlleitung erhalten Sie alle notwendigen Informationen sowie die dazugehörigen Anträge zum Download: www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#f6dad14d-5b2b-4305-9a4c-bc6bb3a8a2c9
Weitere Informationen
- Über folgendem Link kommen Sie zu einem allgemeinen Erklärfilm der Landeszentrale für politische Bildung zur Bundestagswahl: www.youtube.com/watch?v=brUJ3s8zAVc
- Zur barrierefreien Online-Version des Wahlhilfeheftes „Einfach wählen gehen! – Infos in Leichter Sprache“ der Landeszentrale für politischen Bildung BW gelangen Sie über folgenden Link: www.bundestagswahl-bw.de/einfach-waehlen-gehen
- Wie wähle ich? www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/wahlsystem.html
- Stimmzettelschablone für blinde und sehbehinderte Menschen: www.dbsv.org/wahlen.html oder www.dbsv.org/landesvereine.html
- Wahl-Hilfe in leichter Sprache: www.lebenshilfe.de/informieren/regional/wahlen
Bis spätestens Sonntag, 02. Februar 2025, erhalten alle wahlberechtigten Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, ihre Wahlbenachrichtigung zugestellt. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Benachrichtigung erhält oder erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend an das Wahlamt (wahlamt@albstadt.de) wenden. Sie finden in Ihrer Wahlbenachrichtigung Hinweise über das Ihnen zugewiesene Wahllokale inkl. der Barrierefreiheit.
Wählen im Wahllokal:
Bitte legen Sie am Wahlsonntag im Wahllokal Ihre Wahlbenachrichtigung vor. Hierdurch erleichtern Sie die Arbeit der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Um Probleme vorzubeugen, empfehlen wir zudem Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass für eine evtl. notwendig werdende Identifizierung Ihrer Person bereitzuhalten.
Wahlbenachrichtigung weg – was nun?
Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren oder verlegt hat, braucht nicht zu befürchten, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. Jeder der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann wählen. In diesem Fall bitten wir Sie, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen.
Repräsentative Wahlstatistik
Auf Anweisung des Statistischen Landesamtes wird in der Stadt Albstadt zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ein allgemeiner Statistikwahlbezirk eingerichtet. Es handelt sich hierbei um den Wahlbezirk 001-02 „BürgerBüro Tailfingen, Adlerstraße 14, in Albstadt-Tailfingen“.
Die hierzu verwendeten Wahlbenachrichtigungen und Stimmzettel im Wahllokal in den ausgewählten Wahlbezirken enthalten Unterscheidungsaufdrucke nach Geschlecht und sechs Altersgruppen. Diese Angaben sind anonym. Die Stimmzettel enthalten keine personenbezogenen Daten. Das Wahlgeheimnis und der Datenschutz sind gewährleistet. Um jeglichen Rückschluss auf einzelne Wähler auszuschließen, müssen die ausgewählten Wahlbezirke mindestens 400 Wahlberechtigte aufweisen.
ACHTUNG: Aufgrund der kurzen Frist für die Ausstellung der Briefwahlunterlagen bittet das Wahlamt um eine frühestmögliche Beantragung durch die Wähler/innen. Dennoch ist zu beachten, dass die Briefwahlunterlagen erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.
Wir bitten um Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis.
Online-Beantragung über Internetlink:
Im Online-Antragsformular müssen Sie die Daten von Ihrer Wahlbenachrichtigung eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Beantragung über QR-Code
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlamt@albstadt.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es zu Beginn der Antragstellung zu Verzögerungen kommen kann. Wir bitten daher um Ihr Verständnis. Falls Sie jedoch bei rechtzeitiger Antragsstellung bis Dienstag, 18. Februar 2025, noch keine Unterlagen erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Briefwahl-Team des Wahlamtes der Stadt Albstadt, Tel.: 07431/160-2314 oder 160-2263, E-Mail: wahlamt@albstadt.de.
Bitte beachten Sie zudem, dass es aufgrund der Postzustellung ab Dienstag, den 18. Februar 2025, einer persönlichen Beantragung und Abholung bedarf.
Der letzte Termin zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr. Danach haben Sie nur noch unter besonderen Umständen die Möglichkeit, einen Wahlschein zu erhalten und zwar, wenn Sie Ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf erworben haben, wenn Sie glaubhaft versichern, dass Ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, wenn Sie den Wahlschein verloren haben oder wenn Sie plötzlich erkrankt sind. Im Rathaus in Ebingen ist für solche Fälle am Samstag, 22. Februar 2025, von 10.00 bis 12.00, Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Am Wahltag ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen nur noch im Fall plötzlicher Erkrankung, bis 15.00 Uhr, im Rathaus in Ebingen, möglich.
Bitte beachten Sie zudem, dass Ihr roter Wahlbrief bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Albstadt, Marktstraße 35, 72458 Albstadt eingegangen sein muss, um berücksichtigt werden zu können. Demnach empfehlen wir eine persönliche Abgabe Ihrer Briefwahlunterlagen oder den Einwurf in den städtischen Briefkasten am Rathaus in Ebingen.
Hierzu folgende Informationen der Deutschen Post, mit der Bitte um Beachtung und Einhaltung:
Damit alle Wahlbriefe pünktlich beim Wahlamt vorliegen, sollen sie drei Werktage vor dem Wahlsonntag von den Wählenden in einen Briefkasten eingeworfen oder in einer Filiale der Deutschen Post abgegeben werden.
Beantragung und persönliche Abholung von Briefwahlunterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die persönliche Abholung von Briefwahlunterlagen aus organisatorischen Gründen ausschließlich im Einwohneramt/Wahlamt im Rathaus in Ebingen und im BürgerBüro in Tailfingen zu den nachfolgenden Öffnungszeiten erfolgen kann.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann bei den nachfolgenden Dienststellen erfolgen:
Im Stadtteil Ebingen beim Amt für öffentliche Ordnung, Einwohneramt/Wahlamt, Rathaus Albstadt, Marktstraße 35, 72458 Albstadt, Zimmer 321, Montag, Mittwoch, Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr, Dienstag 8.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 bis 11.30 Uhr und 15.30 bis 18.00 Uhr, sowie am Freitag, 21. Februar 2025, von 08.00 bis 15.00 Uhr.
In Albstadt-Tailfingen werden die Wahlscheine vom BürgerBüro Tailfingen, Adlerstraße 14, 72461 Albstadt, ausgestellt. Montag und Dienstag 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr und Freitag, 21. Februar 2025, von 8.00 bis 15.00 Uhr.
Auf den Ortsämtern in den Stadtteilen Burgfelden, Laufen, Lautlingen, Margrethausen, Pfeffingen und Onstmettingen ist ausschließlich die Beantragung und keine Abholung von Briefwahlunterlagen, bis einschließlich Dienstag, 18. Februar 2025, allerdings nur im Rahmen der dort geltenden Öffnungszeiten, möglich. Die Öffnungszeiten der Ortsverwaltungen finden Sie hier.
Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden 29 Urnenwahllokale im Stadtgebiet eingerichtet. Die Briefwahl wird in insgesamt 15 Briefwahlbezirken ausgezählt. Das Ihnen zugewiesene Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, ebenso den Hinweis zur Barrierefreiheit des Wahllokales.
Bitte beachten Sie, dass in einigen Wahlbezirken seit den vergangenen Wahlen im Juni 2024 eine örtliche oder räumliche Verlegung der Wahllokale stattgefunden hat (siehe gelbe Markierungen in nachfolgender Übersicht).
Hier geht’s zur Übersicht der Wahllokale.
- Öffentliche Bekanntmachung über die Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz vom 28.11.2024
- Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 23.02.25 vom 17.01.2025
Haben Sie noch Fragen? Die Mitarbeitenden unseres Wahlamtes stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Tel. bei Fragen zur Briefwahl: 07431/160-2314 und 160-2263
Tel. bei allen weiteren Fragen: 07431/160-2222
E-Mail: wahlamt@albstadt.de
Übersicht:
- Allgemeine Informationen
- Wahlbenachrichtigung
- Briefwahl
- Wahllokale
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Kontakt zum Wahlamt
Am 23. Februar 2025 finden nach der vorzeitigen Auflösung die Neuwahlen des 21. Deutschen Bundestags statt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne von Art. 116 GG, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausländische Staatsbürger dürfen bei den Bundestagswahlen nicht abstimmen.
Auslandsdeutsche sind ebenfalls wahlberechtigt:
Im Ausland lebende Deutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Wollen Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde/Stadt stellen.
Über nachfolgende Seite der Bundeswahlleitung erhalten Sie alle notwendigen Informationen sowie die dazugehörigen Anträge zum Download: www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#f6dad14d-5b2b-4305-9a4c-bc6bb3a8a2c9
Weitere Informationen
- Über folgendem Link kommen Sie zu einem allgemeinen Erklärfilm der Landeszentrale für politische Bildung zur Bundestagswahl: www.youtube.com/watch?v=brUJ3s8zAVc
- Zur barrierefreien Online-Version des Wahlhilfeheftes „Einfach wählen gehen! – Infos in Leichter Sprache“ der Landeszentrale für politischen Bildung BW gelangen Sie über folgenden Link: www.bundestagswahl-bw.de/einfach-waehlen-gehen
- Wie wähle ich? www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/wahlsystem.html
- Stimmzettelschablone für blinde und sehbehinderte Menschen: www.dbsv.org/wahlen.html oder www.dbsv.org/landesvereine.html
- Wahl-Hilfe in leichter Sprache: www.lebenshilfe.de/informieren/regional/wahlen
Bis spätestens Sonntag, 02. Februar 2025, erhalten alle wahlberechtigten Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, ihre Wahlbenachrichtigung zugestellt. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Benachrichtigung erhält oder erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend an das Wahlamt (wahlamt@albstadt.de) wenden. Sie finden in Ihrer Wahlbenachrichtigung Hinweise über das Ihnen zugewiesene Wahllokale inkl. der Barrierefreiheit.
Wählen im Wahllokal:
Bitte legen Sie am Wahlsonntag im Wahllokal Ihre Wahlbenachrichtigung vor. Hierdurch erleichtern Sie die Arbeit der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Um Probleme vorzubeugen, empfehlen wir zudem Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass für eine evtl. notwendig werdende Identifizierung Ihrer Person bereitzuhalten.
Wahlbenachrichtigung weg – was nun?
Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren oder verlegt hat, braucht nicht zu befürchten, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. Jeder der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann wählen. In diesem Fall bitten wir Sie, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen.
Repräsentative Wahlstatistik
Auf Anweisung des Statistischen Landesamtes wird in der Stadt Albstadt zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ein allgemeiner Statistikwahlbezirk eingerichtet. Es handelt sich hierbei um den Wahlbezirk 001-02 „BürgerBüro Tailfingen, Adlerstraße 14, in Albstadt-Tailfingen“.
Die hierzu verwendeten Wahlbenachrichtigungen und Stimmzettel im Wahllokal in den ausgewählten Wahlbezirken enthalten Unterscheidungsaufdrucke nach Geschlecht und sechs Altersgruppen. Diese Angaben sind anonym. Die Stimmzettel enthalten keine personenbezogenen Daten. Das Wahlgeheimnis und der Datenschutz sind gewährleistet. Um jeglichen Rückschluss auf einzelne Wähler auszuschließen, müssen die ausgewählten Wahlbezirke mindestens 400 Wahlberechtigte aufweisen.
ACHTUNG: Aufgrund der kurzen Frist für die Ausstellung der Briefwahlunterlagen bittet das Wahlamt um eine frühestmögliche Beantragung durch die Wähler/innen. Dennoch ist zu beachten, dass die Briefwahlunterlagen erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.
Wir bitten um Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis.
Online-Beantragung über Internetlink:
Im Online-Antragsformular müssen Sie die Daten von Ihrer Wahlbenachrichtigung eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Beantragung über QR-Code
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlamt@albstadt.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es zu Beginn der Antragstellung zu Verzögerungen kommen kann. Wir bitten daher um Ihr Verständnis. Falls Sie jedoch bei rechtzeitiger Antragsstellung bis Dienstag, 18. Februar 2025, noch keine Unterlagen erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Briefwahl-Team des Wahlamtes der Stadt Albstadt, Tel.: 07431/160-2314 oder 160-2263, E-Mail: wahlamt@albstadt.de.
Bitte beachten Sie zudem, dass es aufgrund der Postzustellung ab Dienstag, den 18. Februar 2025, einer persönlichen Beantragung und Abholung bedarf.
Der letzte Termin zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr. Danach haben Sie nur noch unter besonderen Umständen die Möglichkeit, einen Wahlschein zu erhalten und zwar, wenn Sie Ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf erworben haben, wenn Sie glaubhaft versichern, dass Ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, wenn Sie den Wahlschein verloren haben oder wenn Sie plötzlich erkrankt sind. Im Rathaus in Ebingen ist für solche Fälle am Samstag, 22. Februar 2025, von 10.00 bis 12.00, Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Am Wahltag ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen nur noch im Fall plötzlicher Erkrankung, bis 15.00 Uhr, im Rathaus in Ebingen, möglich.
Bitte beachten Sie zudem, dass Ihr roter Wahlbrief bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Albstadt, Marktstraße 35, 72458 Albstadt eingegangen sein muss, um berücksichtigt werden zu können. Demnach empfehlen wir eine persönliche Abgabe Ihrer Briefwahlunterlagen oder den Einwurf in den städtischen Briefkasten am Rathaus in Ebingen.
Hierzu folgende Informationen der Deutschen Post, mit der Bitte um Beachtung und Einhaltung:
Damit alle Wahlbriefe pünktlich beim Wahlamt vorliegen, sollen sie drei Werktage vor dem Wahlsonntag von den Wählenden in einen Briefkasten eingeworfen oder in einer Filiale der Deutschen Post abgegeben werden.
Beantragung und persönliche Abholung von Briefwahlunterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die persönliche Abholung von Briefwahlunterlagen aus organisatorischen Gründen ausschließlich im Einwohneramt/Wahlamt im Rathaus in Ebingen und im BürgerBüro in Tailfingen zu den nachfolgenden Öffnungszeiten erfolgen kann.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann bei den nachfolgenden Dienststellen erfolgen:
Im Stadtteil Ebingen beim Amt für öffentliche Ordnung, Einwohneramt/Wahlamt, Rathaus Albstadt, Marktstraße 35, 72458 Albstadt, Zimmer 321, Montag, Mittwoch, Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr, Dienstag 8.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 bis 11.30 Uhr und 15.30 bis 18.00 Uhr, sowie am Freitag, 21. Februar 2025, von 08.00 bis 15.00 Uhr.
In Albstadt-Tailfingen werden die Wahlscheine vom BürgerBüro Tailfingen, Adlerstraße 14, 72461 Albstadt, ausgestellt. Montag und Dienstag 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr und Freitag, 21. Februar 2025, von 8.00 bis 15.00 Uhr.
Auf den Ortsämtern in den Stadtteilen Burgfelden, Laufen, Lautlingen, Margrethausen, Pfeffingen und Onstmettingen ist ausschließlich die Beantragung und keine Abholung von Briefwahlunterlagen, bis einschließlich Dienstag, 18. Februar 2025, allerdings nur im Rahmen der dort geltenden Öffnungszeiten, möglich. Die Öffnungszeiten der Ortsverwaltungen finden Sie hier.
Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden 29 Urnenwahllokale im Stadtgebiet eingerichtet. Die Briefwahl wird in insgesamt 15 Briefwahlbezirken ausgezählt. Das Ihnen zugewiesene Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, ebenso den Hinweis zur Barrierefreiheit des Wahllokales.
Bitte beachten Sie, dass in einigen Wahlbezirken seit den vergangenen Wahlen im Juni 2024 eine örtliche oder räumliche Verlegung der Wahllokale stattgefunden hat (siehe gelbe Markierungen in nachfolgender Übersicht).
Hier geht’s zur Übersicht der Wahllokale.
- Öffentliche Bekanntmachung über die Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz vom 28.11.2024
- Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 23.02.25 vom 17.01.2025
Haben Sie noch Fragen? Die Mitarbeitenden unseres Wahlamtes stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Tel. bei Fragen zur Briefwahl: 07431/160-2314 und 160-2263
Tel. bei allen weiteren Fragen: 07431/160-2222
E-Mail: wahlamt@albstadt.de