Europawahl 2024
Am 09. Juni findet die Europawahl gemeinsam mit den Kommunalwahlen statt. Über folgenden Link können ab 18.15 Uhr am Sonntag, 09. Juni die vorläufigen Ergebnisse der Europawahl und ab 8.30 Uhr am Montag, den 10. Juni erste Hochrechnungen der Kommunalwahlen abgerufen werden.
Hinweis: Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.
Übersicht:
> Allgemeine Informationen
> Hinweise für in Deutschland lebende Unionsbürger
> Hinweise für Deutsche im Ausland
> Beantragung von Briefwahlunterlagen
> Wahllokale
> Schablonen für Sehbehinderte und blinde Menschen
> Öffentliche Bekanntmachungen
> Kontakt zum Wahlamt
Allgemeine Informationen zur Europawahl erhalten Sie über folgende Seiten:
- Bundeswahlleiter: www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html
- Innenministerium Baden-Württemberg: www.im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/europawahlen
- Landratsamt Zollernalbkreis: www.zollernalbkreis.de/zollernalbkreis/wahlen/europa-+und+kommunalwahl+2024
- Europäisches Parlament: https://elections.europa.eu/de/
- Bundeszentrale für politische Bildung: www.bpb.de/themen/europawahlen/?field_filter_format=all&field_tags_keywords[0]=-1&d=1
- Landeszentrale für politische Bildung: www.europawahl-bw.de/
Hier finden Sie die von der Landeswahlleiterin zugelassenen politischen Vereinigungen zur Europawahl am 9. Juni 2024 und ein Muster des Stimmzettels
Hinweise für in Deutschland lebende Unionsbürger
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich durch einen Antrag in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Der Antrag muss per Post im Original an die Stadt Albstadt, Marktstraße 35, Wahlamt, 72458 Albstadt gesendet werden. Eine Beantragung per E-Mail oder Fax ist nicht möglich.
Link zum Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis: www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.
Hinweise für Deutsche im Ausland
Deutsche, die im Ausland leben sind nicht automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen. Für die Teilnahme an der Europawahl ist es erforderlich einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen. Der Antrag muss per Post im Original an die Stadt Albstadt, Marktstraße 35, Wahlamt, 72458 Albstadt gesendet werden. Eine Beantragung per E-Mail oder Fax ist nicht möglich.
Link zum Antrag: www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen zur Europawahl finden Sie unter der Rubrik der Kommunalwahlen 2024.
Zur Europawahl und den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 werden 29 Urnenwahllokale im Stadtgebiet eingerichtet. Die Briefwahl wird in insgesamt 15 Briefwahlbezirken ausgezählt. Das Ihnen zugewiesene Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, ebenso den Hinweis zur Barrierefreiheit des Wahllokales.
Änderungen haben sich bei den beiden Wahlbezirken 021-02 und 021-03 in Onstmettingen ergeben.
Hier hat sich die Örtlichkeit der Wahllokale geändert. Weitere Informationen finden Sie hier
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom). Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh-behindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.
- Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum 10. Europäischen Parlament – Europawahl – und für die Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für die genannten Wahlen am 9. Juni 2024
- Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Albstadt über die Öffentlichkeit der Wahlhandlung und der Feststellung der Wahlergebnisse bei der Wahl zum 10. Europäischen Parlament - Europawahl - und den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 vom 22.05.2024
- Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum 10. Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und der Wahl des Kreistags am 9. Juni 2024 vom 17.05.2024
- Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Albstadt zur Stimmabgabe von Wahlberechtigten mit Behinderungen sowie zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik in den Wahllokalen bei der Wahl zum 10. Europäischen Parlament - Europawahl - und den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 vom 17.05.2024
Haben Sie noch Fragen? Die Mitarbeitenden unseres Wahlamtes stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Tel. bei Fragen zur Briefwahl: 07431/160-2314 und 160-2263
Tel. bei allen weiteren Fragen: 07431/160-2222
E-Mail: wahlamt@albstadt.de
Europawahl 2024
Am 09. Juni findet die Europawahl gemeinsam mit den Kommunalwahlen statt. Über folgenden Link können ab 18.15 Uhr am Sonntag, 09. Juni die vorläufigen Ergebnisse der Europawahl und ab 8.30 Uhr am Montag, den 10. Juni erste Hochrechnungen der Kommunalwahlen abgerufen werden.
Hinweis: Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.
Übersicht:
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> Hinweise für Deutsche im Ausland
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> Schablonen für Sehbehinderte und blinde Menschen
> Öffentliche Bekanntmachungen
Allgemeine Informationen zur Europawahl erhalten Sie über folgende Seiten:
- Bundeswahlleiter: www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html
- Innenministerium Baden-Württemberg: www.im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/europawahlen
- Landratsamt Zollernalbkreis: www.zollernalbkreis.de/zollernalbkreis/wahlen/europa-+und+kommunalwahl+2024
- Europäisches Parlament: https://elections.europa.eu/de/
- Bundeszentrale für politische Bildung: www.bpb.de/themen/europawahlen/?field_filter_format=all&field_tags_keywords[0]=-1&d=1
- Landeszentrale für politische Bildung: www.europawahl-bw.de/
Hier finden Sie die von der Landeswahlleiterin zugelassenen politischen Vereinigungen zur Europawahl am 9. Juni 2024 und ein Muster des Stimmzettels
Hinweise für in Deutschland lebende Unionsbürger
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich durch einen Antrag in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Der Antrag muss per Post im Original an die Stadt Albstadt, Marktstraße 35, Wahlamt, 72458 Albstadt gesendet werden. Eine Beantragung per E-Mail oder Fax ist nicht möglich.
Link zum Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis: www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.
Hinweise für Deutsche im Ausland
Deutsche, die im Ausland leben sind nicht automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen. Für die Teilnahme an der Europawahl ist es erforderlich einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen. Der Antrag muss per Post im Original an die Stadt Albstadt, Marktstraße 35, Wahlamt, 72458 Albstadt gesendet werden. Eine Beantragung per E-Mail oder Fax ist nicht möglich.
Link zum Antrag: www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen zur Europawahl finden Sie unter der Rubrik der Kommunalwahlen 2024.
Zur Europawahl und den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 werden 29 Urnenwahllokale im Stadtgebiet eingerichtet. Die Briefwahl wird in insgesamt 15 Briefwahlbezirken ausgezählt. Das Ihnen zugewiesene Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, ebenso den Hinweis zur Barrierefreiheit des Wahllokales.
Änderungen haben sich bei den beiden Wahlbezirken 021-02 und 021-03 in Onstmettingen ergeben.
Hier hat sich die Örtlichkeit der Wahllokale geändert. Weitere Informationen finden Sie hier
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom). Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh-behindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.
- Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum 10. Europäischen Parlament – Europawahl – und für die Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für die genannten Wahlen am 9. Juni 2024
- Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Albstadt über die Öffentlichkeit der Wahlhandlung und der Feststellung der Wahlergebnisse bei der Wahl zum 10. Europäischen Parlament - Europawahl - und den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 vom 22.05.2024
- Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum 10. Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und der Wahl des Kreistags am 9. Juni 2024 vom 17.05.2024
- Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Albstadt zur Stimmabgabe von Wahlberechtigten mit Behinderungen sowie zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik in den Wahllokalen bei der Wahl zum 10. Europäischen Parlament - Europawahl - und den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 vom 17.05.2024
Haben Sie noch Fragen? Die Mitarbeitenden unseres Wahlamtes stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Tel. bei Fragen zur Briefwahl: 07431/160-2314 und 160-2263
Tel. bei allen weiteren Fragen: 07431/160-2222
E-Mail: wahlamt@albstadt.de