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Abwicklung von privaten Modernisierungsmaßnahmen:
Die Grundsätze für die Abwicklung von privaten Modernisierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet werden im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen ausgearbeitet.
Festgelegt werden können die Fördergrundsätze erst im Zusammenhang mit der Förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes, die durch Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat vorgenommen wird.