Auf Antrag können Messen, Ausstellungen und Märkte gem. § 69 Gewerbeordnung (GewO) festgesetzt werden. Eine festgesetzte Veranstaltung genießt die sog. Marktprivilegien wie z.B. Abweichung vom Ladenschluss, Reisegewerbekartenfreiheit.
Eine nach § 69 GewO festgesetzte Veranstaltung verpflichtet den Verantwortlichen zur Durchführung.
Der Antrag auf Festsetzung ist wegen des Anhörungsverfahrens rechtzeitig, mindestens 6 bis 8 Wochen vor dem geplanten Termin zu stellen.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Eine nach § 69 GewO festgesetzte Veranstaltung verpflichtet den Verantwortlichen zur Durchführung.
Der Antrag auf Festsetzung ist wegen des Anhörungsverfahrens rechtzeitig, mindestens 6 bis 8 Wochen vor dem geplanten Termin zu stellen.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Antrag auf Marktfestsetzung mit Angabe des Veranstaltungstages, Uhrzeit, Ort und Warensortiment
- Führungszeugnis für Behörden (Der Antrag kann bei der Meldebehörde, der Geschäftsstelle sowie allen Ortsämtern gestellt werden.)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Der Antrag kann bei der Meldebehörde, der Geschäftsstelle sowie allen Ortsämtern gestellt werden.)
- Teilnehmerliste mit Angabe des Warenangebotes (in der Regel müssen sich mindestens 12 gewerbliche Teilnehmer an der Veranstaltung beteiligen.
- Teilnahmebedingungen
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Gebühren
Grundgebühr für die Festsetzung innerhalb und außerhalb von Gebäuden | 125,00 € |
Zuschläge innerhalb von Gebäuden/ Hallen | |
je m² genutzte Standfläche für den 1. Tag | 0,40 € |
je m² genutzte Standfläche für den 2. und weitere Tage | je 0,20 € |
Zuschläge außerhalb von Gebäuden | |
je Stand für den 1. Tag | 2,50 € |
je Stand für den 2. und weitere Tage | je 1,25 € |
Ansprechpartner: | Telefon: 07431/160-2228 Fax: 07431/160-2227 |