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Albstadt - Mein Kontakt zur Stadtverwaltung - Festsetzung von Veransataltungen
Albstadt - Mein Kontakt zur Stadtverwaltung - Festsetzung von Veransataltungen
Auf Antrag können Messen, Ausstellungen und Märkte gem. § 69 Gewerbeordnung (GewO) festgesetzt werden. Eine festgesetzte Veranstaltung genießt die sog. Marktprivilegien wie z.B. Abweichung vom Ladenschluss, Reisegewerbekartenfreiheit.

Eine nach § 69 GewO festgesetzte Veranstaltung verpflichtet den Verantwortlichen zur Durchführung.

Der Antrag auf Festsetzung ist wegen des Anhörungsverfahrens rechtzeitig, mindestens 6 bis 8 Wochen vor dem geplanten Termin zu stellen.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:
  • Antrag auf Marktfestsetzung mit Angabe des Veranstaltungstages, Uhrzeit, Ort und Warensortiment
  • Führungszeugnis für Behörden (Der Antrag kann bei der Meldebehörde, der Geschäftsstelle sowie allen Ortsämtern gestellt werden.)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Der Antrag kann bei der Meldebehörde, der Geschäftsstelle sowie allen Ortsämtern gestellt werden.)
  • Teilnehmerliste mit Angabe des Warenangebotes (in der Regel müssen sich mindestens 12 gewerbliche Teilnehmer an der Veranstaltung beteiligen.
  • Teilnahmebedingungen
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
An Sonn- und Feiertagen werden nur Veranstaltungen mit regionalem oder überregionalem Charakter zugelassen - entsprechende Nachweise sind vom Veranstalter vorzulegen. Flohmärkte und ähnliche Veranstaltungen werden grundsätzlich nicht zugelassen.


Gebühren
Grundgebühr für die Festsetzung innerhalb und außerhalb von Gebäuden 125,00 €
Zuschläge innerhalb von Gebäuden/ Hallen
je m² genutzte Standfläche für den 1. Tag 0,40 €
je m² genutzte Standfläche für den 2. und weitere Tage je 0,20 €
Zuschläge außerhalb von Gebäuden
je Stand für den 1. Tag 2,50 €
je Stand für den 2. und weitere Tage je 1,25 €

Ansprechpartner: Telefon: 07431/160-2228
Fax: 07431/160-2227