Aufgaben der unteren Fischereibehörde
Wer angeln oder fischen möchte, muss einen Fischereischein besitzen und diesen bei sich führen. Nur wer die erforderliche Sachkunde (z.B. Fischerprüfung) besitzt, erhält auf Antrag einen Fischereischein.
Folgende Antragsunterlagen sind für die Ausstellung eines Fischereischeins notwendig (er wird in der Regel auf Lebenszeit erteilt.):
Folgende Antragsunterlagen sind für die Ausstellung eines Fischereischeins notwendig (er wird in der Regel auf Lebenszeit erteilt.):
- bisheriger Fischereischein (soweit vorhanden)
- Prüfungsnachweis (nicht notwendig beim Jugend-Fischereischein)
- Passbild
bei einem Fischereischein auf Lebenszeit oder Neuausstellung | 19,00 € |
Jugend-Fischereischein gültig bis zum Ende des Kalenderjahres in dem das 16. Lebnesjahr erreicht wird. |
19,00 € |
Fischereiabgabe
In Verbindung mit der Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit ist zusätzlich eine Fischereiabgabe von jährlich 8,00 € zu entrichten (die Abgabe kann für 1 Jahr, 5 oder 10 Jahre entrichtet werden).
Die Bezahlung der Abgabe wird über den Fischereischein nachgewiesen.
Für den entsprechenden Eintrag (nicht bei Neuausstellung) wird eine Gebühr in Höhe von 9,50 € erhoben.
Die Bezahlung der Abgabe wird über den Fischereischein nachgewiesen.
Für den entsprechenden Eintrag (nicht bei Neuausstellung) wird eine Gebühr in Höhe von 9,50 € erhoben.