Gebühren für den Besuch von Kindertageseinrichtungen | ||
Die Stadt Albstadt erhebt einen monatlichen Kindergartenbeitrag, dessen Festlegung auf Basis des von den kommunalen Spitzenverbänden und Kirchen aufgestellten Landesrichtsatzes für Baden-Württemberg erfolgt. Die Beitragshöhe ist abhängig von der Betreuungsform und wird in der vom Gemeinderat jeweils festgesetzten Höhe erhoben und jährlich angepasst.Die aktuellen Beiträge sind im Downloadcenter abrufbereit. | ||
Zuschuss/Übernahme der Kinderbetreuungskosten durch das Jugendamt Unter bestimmten Umständen besteht die Möglichkeit zur Kostenübernahme durch das Jugendamt. Unter anderem muss die Betreuung auf längere Dauer angelegt sein und bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Diese werden unter Berücksichtigung der individuell gegebenen wirtschaftlichen Verhältnisse durch eine gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsberechnung festgelegt. Die Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe des Jugendamtes berät Sie in allen Fragen der Antragstellung. Der notwendige Antrag hierzu ist beim zuständigen Jugendamt zu stellen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Jugendamts: |
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Kontakt: Stadtverwaltung Albstadt Amt für Familie, Bildung, Sport und Soziales Marktstr. 35, 72458 Albstadt Tel: 07431/160-2511 |