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Schulen - Gesamtelternbeirat der Schulen in Albstadt
Schulen - Gesamtelternbeirat der Schulen in Albstadt
Gesamtelternbeirat der Schulen in Albstadt
   
Vorsitzender
Schuljahr 2021/2022:
Jürgen Langenkämper
(Gymnasium Ebingen)
   
E-Mail: geb-albstadt@t-online.de
   
Website: www.geb-albstadt.de
   

Stellvertreter:

Andreas Bollinger
(Hohenbergschule Werkrealschule Ebingen)

Büsra Altindag
(Lutherschule Grundschule Tailfingen)

Jens Röhner
(Lammerberg Realschule Tailfingen)

 

Albstadt. Bildung. Weit über normal!
Bildung ist Zukunft. Schüler sind Zukunft. Für die Zukunft: Bildung!
 

Der Gesamtelternbeirat der Schulen in Albstadt stellt sich vor:

  • Wir vertreten die Interessen von Eltern der Schülerinnen und Schüler in Albstadt. 
  • Wir wollen Eltern beraten und stärken und setzen uns für Verbesserungen im Bildungssystem ein.
  • Wir vernetzen die Eltern in Albstadt über Schulgrenzen hinaus, um gemeinsam mehr für unsere Kinder zu erreichen.

Der Begriff Gesamtelternbeirat (GEB) bezeichnet im baden-württembergischen Schulgesetz das Organ, welches sich aus den Elternbeiratsvorsitzenden  aller Schulen und deren Vertreter im Verwaltungsbereich und in Zuständigkeit des Schulträgers zusammensetzt.

Die Elternbeiratsvorsitzenden von Schulen in privater Trägerschaft können, wenn sie für ihre Wahl die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie die von Schulen in öffentlicher Trägerschaft, auch Mitglieder im Gesamtelternbeirat werden.

Aus der Mitte des Gesamtelternbeirats wird der Gesamtelternbeiratsvorsitzende und dessen Stellvertreter gewählt.

Die Aufgaben des Gesamtelternbeirates sind nach § 30 EltBeirV BW 1985:

  • die Fragen beraten, die alle Eltern an öffentlichen Schulen desselben Schulträgers berühren
  • zum Verständnis der Eltern für die Entwicklung des örtlichen Schulwesens sowie für Fragen der Erziehung beitragen
  • Anregungen und Wünsche einzelner Vertreter der Eltern im Schulbeirat, soweit sie von allgemeiner Bedeutung sind, unterstützen
  • Vorschläge, Anregungen und Empfehlungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten      
  • bei der Festlegung der beweglichen Ferientage gemäß § 3 Abs. 3 der Ferienverordnung mitwirken

Sprechen Sie uns an – lassen Sie uns gemeinsam an der Zukunft arbeiten.

 

 

 

Gesamtelternbeirat der Schulen in Albstadt
 
Vorsitzender
Schuljahr 2021/2022:
Jürgen Langenkämper
(Gymnasium Ebingen)
 
E-Mail:
geb-albstadt@t-online.de
 
Website:
www.geb-albstadt.de
 

Stellvertreter:

Andreas Bollinger
(Hohenbergschule Werkrealschule Ebingen)

Büsra Altindag
(Lutherschule Grundschule Tailfingen)

Jens Röhner
(Lammerberg Realschule Tailfingen)

 

Albstadt. Bildung. Weit über normal!
Bildung ist Zukunft. Schüler sind Zukunft. Für die Zukunft: Bildung!
 

Der Gesamtelternbeirat der Schulen in Albstadt stellt sich vor:

  • Wir vertreten die Interessen von Eltern der Schülerinnen und Schüler in Albstadt. 
  • Wir wollen Eltern beraten und stärken und setzen uns für Verbesserungen im Bildungssystem ein.
  • Wir vernetzen die Eltern in Albstadt über Schulgrenzen hinaus, um gemeinsam mehr für unsere Kinder zu erreichen.

Der Begriff Gesamtelternbeirat (GEB) bezeichnet im baden-württembergischen Schulgesetz das Organ, welches sich aus den Elternbeiratsvorsitzenden  aller Schulen und deren Vertreter im Verwaltungsbereich und in Zuständigkeit des Schulträgers zusammensetzt.

Die Elternbeiratsvorsitzenden von Schulen in privater Trägerschaft können, wenn sie für ihre Wahl die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie die von Schulen in öffentlicher Trägerschaft, auch Mitglieder im Gesamtelternbeirat werden.

Aus der Mitte des Gesamtelternbeirats wird der Gesamtelternbeiratsvorsitzende und dessen Stellvertreter gewählt.

Die Aufgaben des Gesamtelternbeirates sind nach § 30 EltBeirV BW 1985:

  • die Fragen beraten, die alle Eltern an öffentlichen Schulen desselben Schulträgers berühren
  • zum Verständnis der Eltern für die Entwicklung des örtlichen Schulwesens sowie für Fragen der Erziehung beitragen
  • Anregungen und Wünsche einzelner Vertreter der Eltern im Schulbeirat, soweit sie von allgemeiner Bedeutung sind, unterstützen
  • Vorschläge, Anregungen und Empfehlungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten      
  • bei der Festlegung der beweglichen Ferientage gemäß § 3 Abs. 3 der Ferienverordnung mitwirken

Sprechen Sie uns an – lassen Sie uns gemeinsam an der Zukunft arbeiten.