Wer als Selbständiger den Betrieb eines stehenden Gewerbes beginnen möchte, hat dies nach § 14 Gewerbeordnung der zuständigen Behörde anzuzeigen. Das Gleiche gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung sowie für eine unselbstständige Zweigstelle.
Neben dem Beginn eines Betriebes sind außerdem anzeigepflichtig:
Bei der Verlegung eines Betriebs in eine andere Gemeinde ist dieser in der bisherigen Gemeinde ab- und in der neuen Gemeinde anzumelden.
Anzeigepflichtig sind:
Neben dem Beginn eines Betriebes sind außerdem anzeigepflichtig:
- die Verlegung des Betriebes innerhalb einer Gemeinde
- der Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes
- die Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die beim bisher angemeldeten Gewerbe nicht geschäftsüblich sind
- die Aufgabe des Betriebes
Bei der Verlegung eines Betriebs in eine andere Gemeinde ist dieser in der bisherigen Gemeinde ab- und in der neuen Gemeinde anzumelden.
Anzeigepflichtig sind:
- natürliche Personen
- Personengesellschaften, wie GbR, oHG und KG
- juristische Personen
- bei einer GmbH: der Geschäftsführer
- bei einer AG: der Vorstandsvorsitzende
- bei einer e.G.: der Geschäftsführer
- bei einem Verein: der Vereinsvorsitzende
- Ausweis
- Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung (bei ausländischen Mitbürgern)
- Erlaubnisse (soweit erforderlich z.B. Gaststättenerlaubnis, Maklererlaubnis u.Ä.)
- Handwerkskarte (bei der Ausübung eines Handwerks)
Gebühren
Anmeldung | 35,00 € |
Ummeldung | 30,00 € |
Abmeldung | 20,00 € |
Ansprechpartner: | Telefon: 07431/ 160-2229 |
Die Vordrucke für eine Gewerbe-Anmeldung, -Ummeldung, und –Abmeldung können Sie ausdrucken, gut leserlich ausfüllen (grau hinterlegte Felder müssen ausgefüllt werden, restliche Felder sind freiwillig).
Bei persönlicher Vorsprache sind wir gerne bereit, die Gewerbeanzeige sofort aufzunehmen und evtl. hierbei auftretende Fragen im Gespräch mit Ihnen zu klären.
Selbstverständlich können Sie den Vordruck auch per Post oder Fax zuschicken. (Telefax: 07431/160-2267).
Bei persönlicher Vorsprache sind wir gerne bereit, die Gewerbeanzeige sofort aufzunehmen und evtl. hierbei auftretende Fragen im Gespräch mit Ihnen zu klären.
Selbstverständlich können Sie den Vordruck auch per Post oder Fax zuschicken. (Telefax: 07431/160-2267).
Hinweis:
Bei persönlichem Erscheinen, ist das Ausfüllen des Vordrucks nicht erforderlich, und Sie ersparen sich in der Regel langwierige Rückfragen.