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Albstadt - Zahlen, Daten, Fakten - Haushaltssatzung / Haushaltsplan
Albstadt - Zahlen, Daten, Fakten - Haushaltssatzung / Haushaltsplan

Haushaltssatzung der Stadt Albstadt für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 01.02.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.


 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt                              

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen  

   EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

151.728.248

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

158.504.240

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-6.775.992

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-6.775.992

 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen  

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

148.002.048

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

144.423.940

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

3.578.108

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

9.615.402

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

30.270.514

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-20.655.113

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-17.077.005

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

17.300.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

4.437.500

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

12.862.500

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-4.214.505

 

§ 2 Kreditermächtigung
 
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 

17.300.000 EUR

   
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
 
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

730.000 EUR

   
§ 4 Kassenkredite
 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf       20.000.000 EUR

 


§ 5 Steuersätze

(nachrichtlich: die Steuersätze wurden mit Hebesatzsatzung der Stadt Albstadt vom 30.11.2023 beschlossen)

Die Hebesätze für die Grundsteuer werden wie folgt festgesetzt:

1.

für die Grundsteuer

 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

 

380 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

 

400 v. H.

 

der Steuermessbeträge;

 

 

2.

für die Gewerbesteuer auf

 

345 v. H.

 

der Steuermessbeträge.

 

 

 

Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes werden fällig

  1. am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 EUR nicht übersteigt,
  2. am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30 EUR  nicht übersteigt.

Albstadt, den 01. Februar 2024
 

Roland Tralmer

Oberbürgermeister
 

 

 

 

 

Haushaltssatzung der Stadt Albstadt für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 01.02.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

     EUR

1.1 Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge von

  151.728.248

1.2 Gesamtbetrag der
ordentlichen Aufwendungen
von

  158.504.240

1.3 Veranschlagtes ordentliches
Ergebnis
(Saldo aus 1.1 und 1.2
von

  -6.775.992

1.4 Gesamtbetrag  der
außerordentlichen Erträge von

 

0

1.5 Gesamtbetrag der
außerordentlichen Aufwendungen von

 

0

1.6 Veranschlagtes
Sonderergebnis
(Saldo aus 1.4 und 1.5) von

 

0

1.7 Veranschlagtes
Gesamtergebnis
(Summe aus 1.3 und 1.6) von

  -6.775.992

 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

  EUR

2.1 Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von

  148.002.048

2.2 Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von

  144.423.940

2.3 Zahlungsmittelüberschuss
/-bedarf
des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

  3.578.108

2.4 Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit von

  9.615.402

2.5 Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit von

  30.270.514

2.6 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss
/-bedarf
aus
Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

  -20.655.113

2.7 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss
/-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

  -17.077.005

2.8 Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von

  17.300.000

2.9 Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von

  4.437.500

2.10 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss
/-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

  12.862.500

2.11 Veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestands
,
Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

  -4.214.505

 

 

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird
festgesetzt auf 





17.300.000 EUR
   
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Ermächtigungen
zum Eingehen von
Verpflichtungen,
die künftige Haushaltsjahre mit
Auszahlungen für Investitionen
und Investitions-
förderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf



 

 

 

 

730.000 EUR

   
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite wird festgesetzt
auf


20.000.000 EUR


§ 5 Steuersätze

(nachrichtlich: die Steuersätze wurden mit Hebesatzsatzung der Stadt Albstadt vom 30.11.2023 beschlossen)

Die Hebesätze für die Grundsteuer werden wie folgt festgesetzt:

1.

für die Grundsteuer

 

 

a)

für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf

 

380 v. H.

b)

für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf

 

400 v. H.

 

der Steuermessbeträge;  

 

2.

für die Gewerbesteuer auf

 

345 v. H.

 

der Steuermessbeträge.  

 

 

Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes werden fällig

  1. am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 EUR nicht übersteigt,
  2. am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30 EUR nicht übersteigt.

Albstadt, den 01. Februar 2024

Roland Tralmer
 

Oberbürgermeister