Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen
Hecken, Bäume und Sträucher werden von Grundstückseigentümern zur Begrünung und als Sichtschutz gepflanzt. Sie verschönern das Stadtbild und werten das Wohnumfeld auf. Gleichzeitig verbessern sie auch das Mikroklima, filtern Schadstoffe und kühlen an heißen Tagen. Oft wird aber nicht bedacht, dass durch diese Anpflanzungen auch Gefahrensituationen entstehen können. Wenn sie nicht regelmäßig zurückgeschnitten werden, können überhängende Äste oder zu hoch wachsende Hecken zu Behinderungen führen. Die Gehwege können dann nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden, so dass insbesondere für Kinder gefährliche Situationen entstehen können. |
Daher bitten wir die Grundstückseigentümer, die störenden Anpflanzungen zurückzuschneiden.
Die Verpflichtung zum Rückschnitt ergibt sich aus § 28 Abs. 2 Straßengesetz. Danach dürfen Anpflanzungen aller Art nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen.
Eine Beeinträchtigung des Verkehrs kann ausgeschlossen werden, wenn der Rückschnitt bis auf das Lichtraumprofil erfolgt. Aus diesem Grund sollte der Bewuchs,
- der in den Gehwegbereich / in Treppenaufgänge und Fußwege hineinragt, bis zu einer Höhe von 2,50 m
- und der Bewuchs, der in die Fahrbahn hineinragt, bis zu einer Höhe von 4,50 m
geschnitten werden.
Auch an Straßeneinmündungen und Kreuzungen sollte darauf geachtet werden, dass Hecken und Anpflanzungen so niedrig gehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. Mit einem Rückschnitt der Hecken auf eine Höhe von 0,80 m ist dies in der Regel zu erreichen. Bitte achten Sie auch darauf, dass die Sicht auf Verkehrszeichen und Verkehrsspiegel nicht beeinträchtigt wird und die Straßenbeleuchtung nicht von Bewuchs verdeckt wird. Ein regelmäßiger Rückschnitt von Bepflanzungen ist im Interesse der Verkehrssicherheit unerlässlich. Besonders gefährdet sind Kinder, wenn sie wegen überhängenden Bepflanzungen auf die Fahrbahn ausweichen müssen und so die Unfallgefahr erhöht wird. Beachten Sie bitte, dass Sie als Grundstückseigentümer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall haftbar gemacht werden können. Wir bitten um Verständnis und Rücksichtnahme! |
Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen
Hecken, Bäume und Sträucher werden von Grundstückseigentümern zur Begrünung und als Sichtschutz gepflanzt. Sie verschönern das Stadtbild und werten das Wohnumfeld auf. Gleichzeitig verbessern sie auch das Mikroklima, filtern Schadstoffe und kühlen an heißen Tagen.
Oft wird aber nicht bedacht, dass durch diese Anpflanzungen auch Gefahrensituationen entstehen können. Wenn sie nicht regelmäßig zurückgeschnitten werden, können überhängende Äste oder zu hoch wachsende Hecken zu Behinderungen führen.
Die Gehwege können dann nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden, so dass insbesondere für Kinder gefährliche Situationen entstehen können.
Daher bitten wir die Grundstückseigentümer, die störenden Anpflanzungen zurückzuschneiden.
Die Verpflichtung zum Rückschnitt ergibt sich aus § 28 Abs. 2 Straßengesetz. Danach dürfen Anpflanzungen aller Art nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen.
Eine Beeinträchtigung des Verkehrs kann ausgeschlossen werden, wenn der Rückschnitt bis auf das Lichtraumprofil erfolgt. Aus diesem Grund sollte der Bewuchs,
- der in den Gehwegbereich / in Treppenaufgänge und Fußwege hineinragt, bis zu einer Höhe von 2,50 m
- und der Bewuchs, der in die Fahrbahn hineinragt, bis zu einer Höhe von 4,50 m
geschnitten werden.
Auch an Straßeneinmündungen und Kreuzungen sollte darauf geachtet werden, dass Hecken und Anpflanzungen so niedrig gehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. Mit einem Rückschnitt der Hecken auf eine Höhe von 0,80 m ist dies in der Regel zu erreichen.
Bitte achten Sie auch darauf, dass die Sicht auf Verkehrszeichen und Verkehrsspiegel nicht beeinträchtigt wird und die Straßenbeleuchtung nicht von Bewuchs verdeckt wird.
Ein regelmäßiger Rückschnitt von Bepflanzungen ist im Interesse der Verkehrssicherheit unerlässlich. Besonders gefährdet sind Kinder, wenn sie wegen überhängenden Bepflanzungen auf die Fahrbahn ausweichen müssen und so die Unfallgefahr erhöht wird. Beachten Sie bitte, dass Sie als Grundstückseigentümer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall haftbar gemacht werden können.
Wir bitten um Verständnis und Rücksichtnahme!