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>> Kommunale Wärmeplanung Broschüre

Kommunale Wärmeplanung

Klimawandel, Energiewende und Treibhausgase sind Themen, die weltweit im Fokus stehen. Denn die daraus resultierenden Probleme und Fragen stellen Menschen heute, wie auch in Zukunft, vor große Herausforderungen. Es ist also höchste Zeit zu agieren, um die Folgen des Klimawandels noch halbwegs beherrschbar zu halten. Dieses Handeln ist natürlich auf allen Ebenen erforderlich, auch im kommunalen Bereich. Aus diesem Grund sind große Kreisstädte in Baden-Württemberg dazu verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan (KWP) zu erstellen (§27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz).

Dieser soll im weitesten Sinne als Fahrplan dienen, der aufzeigt, wie diese großen Themen auf regionaler Ebene anzugehen sind. Dabei wurde das Thema mit Beginn des Jahres 2024 nochmals zusätzlich angefeuert. Denn neben dem Gesetz zur Wärmeplanung des Landes Baden- Württemberg hat nun auch der Bund noch ein Wärmeplanungsgesetz verabschiedet. Dabei handelt es sich nun aber um 2 verschiedene Wärmeplanungen die voneinander zu trennen sind.

Wärmeplanung des Landes BW:

Die Zielsetzung der Wärmeplanung nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW ist eine strategische Ausrichtung der Stadt und dem Erheben von Daten des momentanen Zustandes. Die Vorstellung des Landes war es hierbei, dass jede Kommune einen Überblick der momentanen Situation bekommt und einen groben Transformationsplan erstellt. Dieser soll aufzeigen, was denn getan werden muss, um das Ziel Klimaneutralität 2040 zu erreichen. Dabei war ein Hauptfokus auf den zur Verfügung stehenden Potentialen innerhalb der Kommunen und wie diese genützt werden können. Es sollte als erster Schritt verstanden werden, um die Herausforderungen und nötigen Schritte zu definieren, die in den nächsten Jahren angegangen werden müssen. Innerhalb dieser Planung waren 5 Maßnahmen zu definieren, die in einem Zeitraum von 5 Jahren umgesetzt werden sollen. Weitere Regelungen oder Restriktionen für die Kommunen oder Bürger waren nicht enthalten. Die 5 geplanten Maßnahmen der Stadt Albstadt können in unserem Wärmeplan auf den Seiten 54 – 61 eingesehen werden.

Wärmeplanung des Bundes:

Bei der Wärmeplanung des Bundes handelt es sich um ein Zusammenspiel aus dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes. Hierbei handelt es sich um eine sehr viel konkretere Planung mit rechtsverbindlicher Gebietsausweisung. Das Ziel dieser Planung ist es, in erster Linie Stadtgebiete als Wärmenetzgebiete oder dezentral beheizte Gebiete auszuweisen. Dafür muss natürlich dieselbe Datenerfassung stattfinden, die auch der Wärmeplanung‑BW zugrunde liegt. Hier sind also beide Planungen deckungsgleich. Der Unterschied besteht in der Rechtsverbindlichkeit der Ergebnisse. Denn die nach WPG definierten Wärmenetz- und dezentralen Gebiete haben nun Auswirkungen auf die einzelnen Bürger sowie auch auf die Kommune. Nachdem diese Ausweisung stattgefunden hat, wird der im GEG definierte Einsatz von 65%‑Erneuerbaren‑Energien beim Heizungstausch scharfgeschaltet und muss dann beachtet werden. Außerdem muss die Kommune gewährleisten, dass in den Wärmenetzgebieten innerhalb von 10 Jahren ein Wärmenetzanschluss für die Bürger zur Verfügung steht.

Wie ist der Stand der KWP in Albstadt:

Unsere strategische Wärmeplanung BW im Rahmen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes wurde am 30.11.2023 vom Gemeinderat beschlossen. Nachfolgend präsentiert wir Ihnen unseren KWP und den Fahrplan für die Wärmeversorgung der Zukunft.

Kommunale Wärmeplanung: was ist das eigentlich?

Für die Wärmewende müssen neben der Reduzierung des Wärmebedarfs durch energetische Sanierung und Effizienzsteigerung zwei weitere Strategien verfolgt werden. Zum einen ist ein Ausbau der Fern- und Nahwärme mit der Errichtung beziehungsweise Erweiterung von Wärmenetzen im Stadtbereich verbunden mit einer CO2-freien Wärmeerzeugung erforderlich. Zum anderen müssen auch außerhalb der zukünftigen Fern- und Nahwärmegebiete Lösungen gefunden werden, die mehr erneuerbare Wärmequellen in den Fokus nehmen. Ein Kommunaler Wärmeplan hilft dabei maßgeblich. Er zeigt Potentiale und Möglichkeiten auf und sorgt für die notwendige Planungssicherheit bei einem solch komplexen Thema.

Die Kommunale Wärmeplanung erfolgt in vier wesentlichen Schritten:

Bestandsanalyse

Die Bestandsanalyse beinhaltet die Bestimmung des aktuellen Strom- und Wärmebedarfs sowie des      -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Außerdem wertet sie die in verschiedenen Datenbanken und Katastern vorhandenen Informationen zu den Gebäudetypen, Baualtersklassen, Heizzentralen und die Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude aus.

Potenzialanalyse

Die Potenzialanalyse zeigt auf, wo und welche Energieeinsparungen bei Strom, Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme möglich sind. Hierfür werden die Sektoren Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften betrachtet. Ein weiterer Faktor ist die Menge an lokal verfügbaren Potenzialen in Form von erneuerbaren Energien und nutzbarer Abwärme.

Klimaneutrales Zielszenario

Für die vom Land Baden-Württemberg vorgeschriebene Entwicklung eines Szenarios der klimaneutralen Strom- und Wärmeversorgung wird die Nutzung der ermittelten Potenziale für Energieeinsparung, erneuerbare Energien und Abwärmenutzung in einer Energie- und Treibhausgasbilanz nach Sektoren und Energieträgern für das Jahr 2030 und 2040 (klimaneutrales Zielszenario) dargestellt. Außerdem erfolgt eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten Versorgungsstrukturen in den jeweiligen Jahren. Zusätzlich soll eine Einteilung in Eignungsgebiete für Fern-/Nahwärmenetze und Einzelversorgung erfolgen.

Kommunale Wärmewendestrategie und Maßnahmenkatalog

In der kommunalen Energiewendestrategie werden die Vorgehensweisen zum Aufbau einer klimaneutralen Strom- und Wärmeversorgung formuliert. Bei den Maßnahmen soll spezifisch auf unterschiedliche Eignungsgebiete eingegangen werden. Es sollen Entwicklungs- und Endzustand der Infrastruktur für Wärme-, Gas- und Stromnetze festgelegt werden. Außerdem müssen konkrete Maßnahmen beschrieben werden, mit deren Umsetzung innerhalb der nächsten fünf Jahre begonnen werden soll. Durch diese beschriebenen Maßnahmen soll der Grundstein für das Ziel der Treibhausgasminderung und der klimaneutralen Strom- und Wärmeversorgung in 2040 gelegt werden.

Wie bereits gezeigt, hat das Thema eine große Tragweite und bringt viel Verantwortung mit sich. Deshalb wurden für die Erstellung des Kommunalen Wärmeplanes der Stadt Albstadt die IBS Ingenieurgesellschaft mbH und die Firma Smart Geomatics Informationssysteme GmbH beauftragt.

Diese waren maßgeblich an der Datenauswertung und der Erstellung des Wärmeplanes beteiligt. So sollte sichergestellt werden, dass eine möglichst gute Lösung für alle gefunden wird.

Auch wenn der Gemeinderat am 30.11.2023 die Kommunale Wärmeplanung beschlossen hat, ist das Thema Wärmeplanung noch lange nicht abgeschlossen. Schließlich ist Wärmeplanung vielmehr ein kontinuierlicher Prozess als eine abgeschlossene Aufgabe. Darum arbeiten wir auch weiterhin als Stadt Albstadt zusammen mit den Albstadtwerken GmbH am Konzept „Zukunft Wärme in Albstadt“.

Abschließend:

Doch was heißt das jetzt für den einzelnen Albstädter? In Albstadt ist zum momentanen Zeitpunkt nur der KWP nach Landesgesetz BW erstellt und beschlossen. Dennoch bleibt es ein herausforderndes Thema und es gibt auch in Albstadt bereits jetzt einige Dinge beim Heizungstausch zu beachten.

Um das Thema möglichst anschaulich darstellen zu können, haben wir die folgenden Schaubilder erstellt, die den momentanen Stand und den Entwicklungspfad für Albstadt vereinfacht darstellen. (Stand: März 2024)

Ein wichtiger Aspekt darf bei allem nicht vergessen werden: Klimaschutz ist auf allen Ebenen Teamsache! Und es braucht jeden Einzelnen, um das Thema kommunaler Klimaschutz richtig und zielorientiert anzugehen. Deshalb möchten wir eine Lösung finden, die jeden einzelnen Albstädter mitnimmt auf dem Weg zur klimaneutralen Kommune.

Sobald sich weitere entscheidende Dinge ergeben oder Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung anstehen, werden sie natürlich über unsere Internetseite und Social-Media-Kanäle frühzeitig informiert.

Wer sich nun noch genauer mit dem Thema befassen möchte der kann sich entweder den ausführlichen Bericht:

oder


Stadtverwaltung Albstadt
Simon Stüve
Kommunaler Klimaschutzmanager
Amt für Bauen und Service, Kaufmännisches Gebäudemanagement 
Am Markt 2
72461 Albstadt
Telefon   07431 - 160-3676
Fax          07431 - 160-3699
E-Mail     simon.stueve@albstadt.de

Falls es Fragen zu diesem Thema gibt, können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail mit mir in Verbindung setzten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und Ihre Fragen zum Thema.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Kommunale Wärmeplanung

Klimawandel, Energiewende und Treibhausgase sind Themen, die weltweit im Fokus stehen. Denn die daraus resultierenden Probleme und Fragen stellen Menschen heute, wie auch in Zukunft, vor große Herausforderungen. Es ist also höchste Zeit zu agieren, um die Folgen des Klimawandels noch halbwegs beherrschbar zu halten. Dieses Handeln ist natürlich auf allen Ebenen erforderlich, auch im kommunalen Bereich. Aus diesem Grund sind große Kreisstädte in Baden-Württemberg dazu verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan (KWP) zu erstellen (§27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz).

Dieser soll im weitesten Sinne als Fahrplan dienen, der aufzeigt, wie diese großen Themen auf regionaler Ebene anzugehen sind. Dabei wurde das Thema mit Beginn des Jahres 2024 nochmals zusätzlich angefeuert. Denn neben dem Gesetz zur Wärmeplanung des Landes Baden- Württemberg hat nun auch der Bund noch ein Wärmeplanungsgesetz verabschiedet. Dabei handelt es sich nun aber um 2 verschiedene Wärmeplanungen die voneinander zu trennen sind.

Wärmeplanung des Landes BW:

Die Zielsetzung der Wärmeplanung nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW ist eine strategische Ausrichtung der Stadt und dem Erheben von Daten des momentanen Zustandes. Die Vorstellung des Landes war es hierbei, dass jede Kommune einen Überblick der momentanen Situation bekommt und einen groben Transformationsplan erstellt. Dieser soll aufzeigen, was denn getan werden muss, um das Ziel Klimaneutralität 2040 zu erreichen. Dabei war ein Hauptfokus auf den zur Verfügung stehenden Potentialen innerhalb der Kommunen und wie diese genützt werden können. Es sollte als erster Schritt verstanden werden, um die Herausforderungen und nötigen Schritte zu definieren, die in den nächsten Jahren angegangen werden müssen. Innerhalb dieser Planung waren 5 Maßnahmen zu definieren, die in einem Zeitraum von 5 Jahren umgesetzt werden sollen. Weitere Regelungen oder Restriktionen für die Kommunen oder Bürger waren nicht enthalten. Die 5 geplanten Maßnahmen der Stadt Albstadt können in unserem Wärmeplan auf den Seiten 54 – 61 eingesehen werden.

Wärmeplanung des Bundes:

Bei der Wärmeplanung des Bundes handelt es sich um ein Zusammenspiel aus dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes. Hierbei handelt es sich um eine sehr viel konkretere Planung mit rechtsverbindlicher Gebietsausweisung. Das Ziel dieser Planung ist es, in erster Linie Stadtgebiete als Wärmenetzgebiete oder dezentral beheizte Gebiete auszuweisen. Dafür muss natürlich dieselbe Datenerfassung stattfinden, die auch der Wärmeplanung‑BW zugrunde liegt. Hier sind also beide Planungen deckungsgleich. Der Unterschied besteht in der Rechtsverbindlichkeit der Ergebnisse. Denn die nach WPG definierten Wärmenetz- und dezentralen Gebiete haben nun Auswirkungen auf die einzelnen Bürger sowie auch auf die Kommune. Nachdem diese Ausweisung stattgefunden hat, wird der im GEG definierte Einsatz von 65%‑Erneuerbaren‑Energien beim Heizungstausch scharfgeschaltet und muss dann beachtet werden. Außerdem muss die Kommune gewährleisten, dass in den Wärmenetzgebieten innerhalb von 10 Jahren ein Wärmenetzanschluss für die Bürger zur Verfügung steht.

Wie ist der Stand der KWP in Albstadt:

Unsere strategische Wärmeplanung BW im Rahmen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes wurde am 30.11.2023 vom Gemeinderat beschlossen. Nachfolgend präsentiert wir Ihnen unseren KWP und den Fahrplan für die Wärmeversorgung der Zukunft.

Kommunale Wärmeplanung: was ist das eigentlich?

Für die Wärmewende müssen neben der Reduzierung des Wärmebedarfs durch energetische Sanierung und Effizienzsteigerung zwei weitere Strategien verfolgt werden. Zum einen ist ein Ausbau der Fern- und Nahwärme mit der Errichtung beziehungsweise Erweiterung von Wärmenetzen im Stadtbereich verbunden mit einer CO2-freien Wärmeerzeugung erforderlich. Zum anderen müssen auch außerhalb der zukünftigen Fern- und Nahwärmegebiete Lösungen gefunden werden, die mehr erneuerbare Wärmequellen in den Fokus nehmen. Ein Kommunaler Wärmeplan hilft dabei maßgeblich. Er zeigt Potentiale und Möglichkeiten auf und sorgt für die notwendige Planungssicherheit bei einem solch komplexen Thema.

Die Kommunale Wärmeplanung erfolgt in vier wesentlichen Schritten:

Bestandsanalyse

Die Bestandsanalyse beinhaltet die Bestimmung des aktuellen Strom- und Wärmebedarfs sowie des      -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Außerdem wertet sie die in verschiedenen Datenbanken und Katastern vorhandenen Informationen zu den Gebäudetypen, Baualtersklassen, Heizzentralen und die Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude aus.

Potenzialanalyse

Die Potenzialanalyse zeigt auf, wo und welche Energieeinsparungen bei Strom, Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme möglich sind. Hierfür werden die Sektoren Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften betrachtet. Ein weiterer Faktor ist die Menge an lokal verfügbaren Potenzialen in Form von erneuerbaren Energien und nutzbarer Abwärme.

Klimaneutrales Zielszenario

Für die vom Land Baden-Württemberg vorgeschriebene Entwicklung eines Szenarios der klimaneutralen Strom- und Wärmeversorgung wird die Nutzung der ermittelten Potenziale für Energieeinsparung, erneuerbare Energien und Abwärmenutzung in einer Energie- und Treibhausgasbilanz nach Sektoren und Energieträgern für das Jahr 2030 und 2040 (klimaneutrales Zielszenario) dargestellt. Außerdem erfolgt eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten Versorgungsstrukturen in den jeweiligen Jahren. Zusätzlich soll eine Einteilung in Eignungsgebiete für Fern-/Nahwärmenetze und Einzelversorgung erfolgen.

Kommunale Wärmewendestrategie und Maßnahmenkatalog

In der kommunalen Energiewendestrategie werden die Vorgehensweisen zum Aufbau einer klimaneutralen Strom- und Wärmeversorgung formuliert. Bei den Maßnahmen soll spezifisch auf unterschiedliche Eignungsgebiete eingegangen werden. Es sollen Entwicklungs- und Endzustand der Infrastruktur für Wärme-, Gas- und Stromnetze festgelegt werden. Außerdem müssen konkrete Maßnahmen beschrieben werden, mit deren Umsetzung innerhalb der nächsten fünf Jahre begonnen werden soll. Durch diese beschriebenen Maßnahmen soll der Grundstein für das Ziel der Treibhausgasminderung und der klimaneutralen Strom- und Wärmeversorgung in 2040 gelegt werden.

Wie bereits gezeigt, hat das Thema eine große Tragweite und bringt viel Verantwortung mit sich. Deshalb wurden für die Erstellung des Kommunalen Wärmeplanes der Stadt Albstadt die IBS Ingenieurgesellschaft mbH und die Firma Smart Geomatics Informationssysteme GmbH beauftragt.

Diese waren maßgeblich an der Datenauswertung und der Erstellung des Wärmeplanes beteiligt. So sollte sichergestellt werden, dass eine möglichst gute Lösung für alle gefunden wird.

Auch wenn der Gemeinderat am 30.11.2023 die Kommunale Wärmeplanung beschlossen hat, ist das Thema Wärmeplanung noch lange nicht abgeschlossen. Schließlich ist Wärmeplanung vielmehr ein kontinuierlicher Prozess als eine abgeschlossene Aufgabe. Darum arbeiten wir auch weiterhin als Stadt Albstadt zusammen mit den Albstadtwerken GmbH am Konzept „Zukunft Wärme in Albstadt“.

Abschließend:

Doch was heißt das jetzt für den einzelnen Albstädter? In Albstadt ist zum momentanen Zeitpunkt nur der KWP nach Landesgesetz BW erstellt und beschlossen. Dennoch bleibt es ein herausforderndes Thema und es gibt auch in Albstadt bereits jetzt einige Dinge beim Heizungstausch zu beachten.

Um das Thema möglichst anschaulich darstellen zu können, haben wir die folgenden Schaubilder erstellt, die den momentanen Stand und den Entwicklungspfad für Albstadt vereinfacht darstellen. (Stand: März 2024)

Ein wichtiger Aspekt darf bei allem nicht vergessen werden: Klimaschutz ist auf allen Ebenen Teamsache! Und es braucht jeden Einzelnen, um das Thema kommunaler Klimaschutz richtig und zielorientiert anzugehen. Deshalb möchten wir eine Lösung finden, die jeden einzelnen Albstädter mitnimmt auf dem Weg zur klimaneutralen Kommune.

Sobald sich weitere entscheidende Dinge ergeben oder Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung anstehen, werden sie natürlich über unsere Internetseite und Social-Media-Kanäle frühzeitig informiert.

Wer sich nun noch genauer mit dem Thema befassen möchte der kann sich entweder den ausführlichen Bericht:

oder

 


Stadtverwaltung Albstadt
Simon Stüve
Kommunaler Klimaschutzmanager
Amt für Bauen und Service, Kaufmännisches Gebäudemanagement 
Am Markt 2
72461 Albstadt
Telefon   07431 - 160-3676
Fax          07431 - 160-3699
E-Mail     simon.stueve@albstadt.de

Falls es Fragen zu diesem Thema gibt, können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail mit mir in Verbindung setzten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und Ihre Fragen zum Thema.