Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass ab sofort erhältlich
Die Stadt Albstadt stellt für das Jahr die neuen Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass aus.
Eine wesentliche Neuerung ab dem Jahr 2019 ist, dass in den Landesfamilienpass neben der antragstellenden Person noch bis zu vier weitere erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden können.
Einen Landesfamilienpass können Familien auf Antrag erhalten, die
-mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern zusammenleben,
-aus nur einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind zusammenleben,
-mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind (ab 50 % GdB) zusammenleben,
-SGB II- oder kindergeldzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind zusammenleben, oder
-Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind zusammenleben.
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2019 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2019 insgesamt 22 Mal die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben.
Die speziell bezeichneten Gutscheine berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt.
Die anderen Schlösser, Gärten und Museen ohne eigenen Gutschein können mit den sechs Gutscheinen „Sonstiges Objekt“ - auch mehrfach im Jahr - kostenfrei besucht werden.
Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es möglich sein, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird.
Flyer der Schlösserverwaltung stehen auf der Internetseite www.schloesser-und-gaerten.de zum Download zur Verfügung. Dort ist eine Liste aller Objekte eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit hat.
Neu hinzugekommen sind:
-Das Dornier-Museum in Friedrichshafen
-Der Schwaben Park bei Kaiserbach
-Das BREZELMUSEUM in Erdmannhausen bei Marbach (a.N.)
-Die Sinn-Welt im Jordanbad in Biberach
Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration (www.sozialministerium-bw.de) sind unter „Soziales“ > „ Familie“ > „Leistungen“ > „Landesfamilienpass“ eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen eingestellt, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren.
Wer sich für den Landesfamilienpass interessiert, kann sich an folgende Dienststellen der Stadtverwaltung wenden:
-Information im Rathaus Albstadt,
-Bürgerbüro Tailfingen,
-und alle Ortsämter