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Landtagswahl 2021 am 14. März 2021
Landtagswahl 2021 am 14. März 2021

Vorläufiges Wahlergebnis der Landtagswahl

Das vorläufige Wahlergebnis für die Stadt Albstadt wird am Wahlabend, 14. März 2021, ab 18.00 Uhr im Rathaus ermittelt und kann fortlaufend über den folgenden Link abgerufen werden.

Zum vorläufigen Wahlergebnis der Landtagswahl in Albstadt

Hinweis: Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet. 


Am 14. März 2021 findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt.
In Albstadt sind ca. 31.500 Wählerinnen und Wähler an diesem Tag wahlberechtigt.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
     

Falls Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Wahlrecht oder auch allgemeiner Art haben, wenden Sie sich bitte an das Städtische Wahlamt Albstadt. Sie erreichen uns telefonisch tagsüber unter der Hotline 07431 / 160 2226 oder 07431 / 160 2314 per FAX unter der FAX-Nummer: 07431 / 160 2227 per E-Mail unter wahlamt@albstadt.de .

Hier können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen.
Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.

Für mehr Informationen stehen Ihnen die nachfolgenden Links zur Verfügung:


► Wissenswertes zur bevorstehenden Landtagswahl unter Coronabedingungen vom Wahlamt Albstadt
 

Die Durchführung der bevorstehenden Landtagswahl am 14. März 2021 in Albstadt unter Coronabedingungen ist für alle Beteiligten eine Premiere.

Grundsätzlich gilt, dass die im Alltag geltenden Hygienemaßnahmen selbstverständlich auch bei der Landtagswahl am 14.März 2021 gelten. Der Schutz der Wählerinnen und Wähler sowie der Mitglieder des Wahlvorstands wird durch ein entsprechendes Hygienekonzept sichergestellt. Dieses sieht insbesondere vor, dass ein/e Mitarbeiter/in eines Sicherheitsunternehmens im Zugangsbereich zum Wahlraum sicherstellt, dass auch bereits hier die Hygienevorschriften eingehalten werden.

Für die Wählerinnen und Wähler in den stadtweit eingerichteten 29 Urnenwahllokalen gilt, wie bereits beim Einkaufen im Supermarkt seit Monaten gewohnt, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske. Ausnahmen sind lediglich aufgrund ärztlicher Bescheinigung oder eines sonstigen zwingenden Grundes möglich. Wer keine Maske trägt und auf den zugleich keine Ausnahme zutrifft, kann nicht im Wahllokal wählen.

Außerdem gilt es, im Wahllokal Abstand zu halten und die Desinfektionsmöglichkeiten zu nutzen.

Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder in den letzten zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen nicht im Wahllokal wählen. Für diese kurzfristig erkrankten oder abgesonderten Personen besteht dann bis 15 Uhr am Wahltag noch die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

Von den in Albstadt rund 31.500 Wahlberechtigten haben bis eine Woche vor dem Wahltag 8.200 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragt. Das entspricht einem Anteil von 26% und damit einer Verdopplung der Anzahl der Briefwähler im Vergleich zur Landtagswahl 2016. Die Anzahl der Briefwahlbezirke haben wir von 5 (Landtagswahl 2016) auf nunmehr 14 bei der Landtagswahl 2021 erhöht.         

Außerdem haben wir zum Kennzeichnen der Stimmzettel in den Wahlkabinen des Wahlraums antivirale Kugelschreiber im Einsatz. Selbstverständlich darf der Stimmzettel aber auch mit einem eigenen, vom Wähler/von der der Wählerin mitgebrachten Schreibgerät gekennzeichnet werden.

Erstmals bei der bevorstehenden Landtagswahl kommt in Albstadt unser neues Fachverfahren "Wahlmanager" zum Einsatz. Ein Verfahren, welches die Komm.ONE als kommunale IT-Dienstleisterin für die digitale Infrastruktur zur Durchführung der Wahl zur Verfügung stellt.


 
► Wahlbenachrichtigungen sind zugestellt

Die Vorbereitungen beim Wahlamt für die am 14. März 2021 anstehende Landtagswahl sind derzeit in vollem Gange. Bis zum 21.Februar 2021 wurde die Wahlbenachrichtigung an die Wahlberechtigten zugestellt.  Mit dieser Wahlbenachrichtigung werden die Wahlberechtigten darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis der Stadt Albstadt eingetragen sind und in welchem Wahlraum sie wählen können.

Um das Menschenaufkommen in den im Stadtgebiet eingerichteten Wahllokalen so gering wie möglich zu halten, weist die Stadtverwaltung auf das Angebot der Briefwahl hin. Diese kann auf unterschiedliche Weise beantragt werden:

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck des Antragsformulars. Dieses kann ausgefüllt und unterschrieben bei der Stadtverwaltung in den Briefkasten im Rathaus eingeworfen, oder in einem ausreichend frankierten Umschlag zugesandt werden.

Zusätzlich befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code zur Beantragung von Briefwahlunterlagen über Mobilgeräte wie Smartphones oder Tablets. Bei Wahlberechtigten, die diese QR-Code-Variante nutzen, öffnet sich auf dem Mobilgerät direkt der mit den Personendaten vorausgefüllte Antrag. Der Antragsteller muss dann lediglich noch sein Geburtsdatum erfassen und kann anschließend den Wahlscheinantrag abschicken.

Unter www.albstadt.de kann Briefwahl auch online beantragt werden. Dafür ist die Angabe der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Wahlbezirks- und Wählernummer erforderlich.

Sollte Ihnen die Wahlbezirks- und Wählernummer nicht vorliegen, besteht auch die Möglichkeit, Briefwahl per E-Mail zu beantragen (wahlamt@albstadt.de). Hierbei müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden.

Nicht möglich ist die Antragstellung hingegen per Telefon oder SMS.
 

Vorläufiges Wahlergebnis der Landtagswahl

Das vorläufige Wahlergebnis für die Stadt Albstadt wird am Wahlabend, 14. März 2021, ab 18.00 Uhr im Rathaus ermittelt und kann fortlaufend über den folgenden Link abgerufen werden:

Zum vorläufigen Wahlergebnis der Landtagswahl in Albstadt

Hinweis: Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet. 


Am 14. März 2021 findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt. In Albstadt sind ca. 31.500 Wählerinnen und Wähler an diesem Tag wahlberechtigt.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des
Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
     

Falls Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Wahlrecht oder auch allgemeiner Art haben, wenden Sie sich bitte an das Städtische Wahlamt Albstadt. Sie erreichen uns telefonisch tagsüber unter der Hotline 07431 / 160 2226 oder 07431 / 160 2314 per FAX unter der FAX-Nummer: 07431 / 160 2227 per E-Mail unter wahlamt@albstadt.de.

Hier können Sie Ihre Briefwahlunterlagen
beantragen
.
Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.

Für mehr Informationen stehen Ihnen die nachfolgenden Links zur Verfügung:

 


► Wissenswertes zur bevorstehenden Landtagswahl unter Coronabedingungen vom Wahlamt Albstadt
 

Die Durchführung der bevorstehenden Landtagswahl am 14. März 2021 in Albstadt unter Coronabedingungen ist für alle Beteiligten eine Premiere.

Grundsätzlich gilt, dass die im Alltag geltenden Hygienemaßnahmen selbstverständlich auch bei der Landtagswahl am 14.März 2021 gelten. Der Schutz der Wählerinnen und Wähler sowie der Mitglieder des Wahlvorstands wird durch ein entsprechendes Hygienekonzept sichergestellt. Dieses sieht insbesondere vor, dass ein/e Mitarbeiter/in eines Sicherheitsunternehmens im Zugangsbereich zum Wahlraum sicherstellt, dass auch bereits hier die Hygienevorschriften eingehalten werden.

Für die Wählerinnen und Wähler in den stadtweit eingerichteten 29 Urnenwahllokalen gilt, wie bereits beim Einkaufen im Supermarkt seit Monaten gewohnt, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske. Ausnahmen sind lediglich aufgrund ärztlicher Bescheinigung oder eines sonstigen zwingenden Grundes möglich. Wer keine Maske trägt und auf den zugleich keine Ausnahme zutrifft, kann nicht im Wahllokal wählen.

Außerdem gilt es, im Wahllokal Abstand zu halten und die Desinfektionsmöglichkeiten zu nutzen.

Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder in den letzten zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen nicht im Wahllokal wählen. Für diese kurzfristig erkrankten oder abgesonderten Personen besteht dann bis 15 Uhr am Wahltag noch die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

Von den in Albstadt rund 31.500 Wahlberechtigten haben bis eine Woche vor dem Wahltag 8.200 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragt. Das entspricht einem Anteil von 26% und damit einer Verdopplung der Anzahl der Briefwähler im Vergleich zur Landtagswahl 2016. Die Anzahl der Briefwahlbezirke haben wir von 5 (Landtagswahl 2016) auf nunmehr 14 bei der Landtagswahl 2021 erhöht.         

Außerdem haben wir zum Kennzeichnen der Stimmzettel in den Wahlkabinen des Wahlraums antivirale Kugelschreiber im Einsatz. Selbstverständlich darf der Stimmzettel aber auch mit einem eigenen, vom Wähler/von der der Wählerin mitgebrachten Schreibgerät gekennzeichnet werden.

Erstmals bei der bevorstehenden Landtagswahl kommt in Albstadt unser neues Fachverfahren "Wahlmanager" zum Einsatz. Ein Verfahren, welches die Komm.ONE als kommunale IT-Dienstleisterin für die digitale Infrastruktur zur Durchführung der Wahl zur Verfügung stellt.


 
►Wahlbenachrichtigungen sind zugestellt

Die Vorbereitungen beim Wahlamt für die am 14. März 2021 anstehende Landtagswahl sind derzeit in vollem Gange. Bis zum 21.Februar 2021 wurde die Wahlbenachrichtigung an die Wahlberechtigten zugestellt.  Mit dieser Wahlbenachrichtigung werden die Wahlberechtigten darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis der Stadt Albstadt eingetragen sind und in welchem Wahlraum sie wählen können.

Um das Menschenaufkommen in den im Stadtgebiet eingerichteten Wahllokalen so gering wie möglich zu halten, weist die Stadtverwaltung auf das Angebot der Briefwahl hin. Diese kann auf unterschiedliche Weise beantragt werden:

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck des Antragsformulars. Dieses kann ausgefüllt und unterschrieben bei der Stadtverwaltung in den Briefkasten im Rathaus eingeworfen, oder in einem ausreichend frankierten Umschlag zugesandt werden.

Zusätzlich befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code zur Beantragung von Briefwahlunterlagen über Mobilgeräte wie Smartphones oder Tablets. Bei Wahlberechtigten, die diese QR-Code-Variante nutzen, öffnet sich auf dem Mobilgerät direkt der mit den Personendaten vorausgefüllte Antrag. Der Antragsteller muss dann lediglich noch sein Geburtsdatum erfassen und kann anschließend den Wahlscheinantrag abschicken.

Unter www.albstadt.de kann Briefwahl auch online beantragt werden. Dafür ist die Angabe der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Wahlbezirks- und Wählernummer erforderlich.

Sollte Ihnen die Wahlbezirks- und Wählernummer nicht vorliegen, besteht auch die Möglichkeit, Briefwahl per E-Mail zu beantragen (wahlamt@albstadt.de). Hierbei müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden.

Nicht möglich ist die Antragstellung hingegen per Telefon oder SMS.