Die Erstausbildung der Atemschutzgeräteträger erfolgt nach den Feuerwehrdienstvorschriften 2 und 7 (FwDV2 und FwDV7).
Des Weiteren wird die Ausbildung nach dem Lernzielkatalog Atemschutzgeräteträger der Landesfeuerwehrschule BADEN-WÜRTTEMBERG durchgeführt.
Des Weiteren wird die Ausbildung nach dem Lernzielkatalog Atemschutzgeräteträger der Landesfeuerwehrschule BADEN-WÜRTTEMBERG durchgeführt.