Lärmaktionsplan (Stufe I) der Stadt Albstadt
Am 26.09.2013 hat der Gemeinderat dem Albstädter Lärmaktionsplan, Stufe I zugestimmt. Der Lärmaktionsplan I wird nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Hauptteil:
- Lärmaktionsplan (Stufe I) der Stadt Albstadt: Download
Anlagen:
- Kartierungsstrecken Stadt Albstadt für Lärmkartierung, Stufe I (Quelle: LUBW 03/2007):
- Lautlingen, Laufen: Download
- Ebingen, Truchtelfingen: Download
- Sonstige Stadtteile: keine Lärmkartierung vorhanden - Lärmkarten Stadt Albstadt: Download über LUBW
- Belastetenzahlen Stadt Albstadt: Download über LUBW
- Immissionsgrenz- und richtwerte: Download über LUBW
Lärmaktionsplan (Stufe II) der Stadt Albstadt
Die Stadtverwaltung arbeitet seit Anfang 2014 am Lärmaktionsplan (Stufe II). Für diesen wurde seitens der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg (LUBW) der Umfang der Lärmkartierung erweitert (s.u.). die Öffentlichkeit wird an der Erarbeitung des Lärmaktionsplans beteiligt werden. Nähere Information hierzu werden zu gegebener Zeit auf der Homepage der Stadt Albstadt sowie über die lokale Presse bekannt gegeben. Die Fertigstellung und Veröffentlichung des Lärmaktionsplans, Stufe II wird für 2015 angestrebt.
Hintergründe zur Lärmaktionsplanung
Die Verpflichtung für die Stadt Albstadt zur Erstellung der Lärmaktionspläne ergibt sich aus der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates bzw. des § 47c,d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Lärmaktionspläne sind strategische Planungsinstrumente der öffentlichen Verwaltung zur Bekämpfung von Verkehrslärm, die jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung für oder gegen Bürgerinnen und Bürger haben. Lärmaktionspläne sind u.a. erforderlich, um für Gebiete mit nachgewiesenen starken Lärmbelastungen Fördermittel für Lärmsanierungsmaßnahmen beim Landesministerium für Verkehr und Infrastruktur beantragen zu können.
Planungsgrundlage der Lärmaktionspläne ist die im Auftrag der LUBW durchgeführte Lärmkartierung.
Diese Lärmkartierung wurde im Rahmen Stufe I der Lärmaktionsplanung für alle Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen über 6 Mio. Kfz/Jahr (ca. 16.400 Kfz/Tag) durchgeführt. Im Rahmen der Stufe II der Lärmaktionsplanung wird diese Schwelle für Hauptverkehrsstraßen auf 3 Mio. Kfz/Jahr (ca. 8.200 Kfz/Tag) abgesenkt.
Lärmkartierungen wurden auch für Hauptschienenwege und Flughäfen durchgeführt. Hiervon ist die Stadt Albstadt jedoch nicht betroffen.
Detaillierte Informationen rund um das Thema Umgebungslärm und Lärmaktionspläne bietet die LUBW auf Ihrer Homepage an. Dort werden außerdem alle Lärmkarten (sowohl für Stufe I, als auch für Stufe II der Lärmaktionsplanung) für Baden-Württemberg zum Download bereitgestellt.