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Meldewesen
Meldewesen

Anmeldung/Ummeldung

Wenn Sie nach Albstadt ziehen oder innerhalb von Albstadt den Wohnsitz wechseln, müssen Sie sich binnen zwei Wochen nachdem Sie eingezogen sind, anmelden. Dies können Sie durch persönliche Vorsprache im Einwohneramt im Rathaus in Ebingen, im Bürgerbüro in Tailfingen oder in einem unserer Ortsämter vornehmen.

NEU

Ihre Hauptwohnung können Sie mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte ab sofort auch online anmelden.
Sie sparen sich so den persönlichen Besuch bei der Behörde.

Hier geht’s direkt zur Online-Anmeldung und zur Übersicht aller Voraussetzungen:
serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/EWA  

Ablauf bei elektronischer Wohnsitzanmeldung:

  • Sie rufen den Online-Dienst auf.
  • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
  • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
  • Abschließend erhalten Sie Ihre elektronische Meldebescheinigung.
  • Die Aktualisierung des Wohnortes auf dem Personalausweis/auf der eID-Karte erfolgt ebenfalls über den Online-Dienst.
  • Einen Adressaufkleber für den Personalausweis und ggf. den Reisepass erhalten Sie per Post.

Als Hauptwohnung gilt:

  • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.
  • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Wenn Sie die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen können: Ihre Wohnung, in der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben.
  • Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, ist Ihre Hauptwohnung die vorwiegend von Ihnen benutzte Wohnung.

In folgendem Video wird der Ablauf der elektronischen Wohnsitzanmeldung kurz und einfach erläutert.


Alle weiteren von uns angebotenen Onlinedienste finden Sie unter www.albstadt.de/onlinedienste.

 

Benötigte Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

  • Personalausweis oder Reisepass
    Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keine Ausweisdokumente besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
    Falls vorhanden, von allen Personen den elektronischen Aufenthaltstitel.
  • Vollmacht, sofern Sie die Anmeldung für eine andere Person durchführen möchten.
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers  (Mietvertrag reicht nicht aus)
     Link zur Wohnungsgeberbestätigung

Weitere Infos:

  • Hinweise Anmeldung/Abmeldung
    Eine Anmeldung im Voraus ist unzulässig. Eine Abmeldung in das Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
    Beim Auszug aus der alten Wohnung ist keine Abmeldung mehr erforderlich, das geschieht automatisch, sofern Sie eine Anmeldung eines neuen Wohnsitzes im Inland vornehmen.
    Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung, als die der Eltern oder der Mutter ziehen.
    Eine Anmeldung, die nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung vorgenommen wird, ist verspätet. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die verfolgt wird und mit einem Bußgeld belegt ist (§ 54 Abs. 2 Ziffer 1 Bundesmeldegesetz).
     
  • Befreiung von der Meldepflicht
    Ob Sie von der Meldepflicht befreit werden können, klären Sie bitte direkt mit der Meldebehörde. Sie können z.B. von der Meldepflicht befreit werden, wenn Sie in Deutschland angemeldet sind und nur für maximal sechs Monate berufs‐ oder ausbildungsbedingt in Albstadt leben. Das gilt zum Beispiel auch, wenn Sie aus dem Ausland zuziehen und nur für maximal drei Monate hier leben.
     
  • Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels sind nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person möglich. Soweit Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erfragt werden, ist der Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden.
    Sicherheitsbehörden erhalten rund um die Uhr länderübergreifend einen online-Zugriff auf die Meldedaten.
     
  • Altersjubilare dürfen ab dem 70. Geburtstag und jedem fünften weiteren Geburtstag sowie ab dem 100. Geburtstag und jedem weiteren Geburtstag veröffentlicht werden.
    Bei Ehejubiläen sind dies das 50. und jedes folgende Jubiläum. Den betroffenen Personen steht ein Widerspruchsrecht zu.
     
  •  „Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
     

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern unter www.bmi.bund.de oder erteilen Ihnen gerne die Mitarbeiter/innen des Einwohneramtes unter der Rufnummer 07431/160-2222. 
 

Anmeldung/Ummeldung

Wenn Sie nach Albstadt ziehen oder innerhalb von Albstadt den Wohnsitz wechseln, müssen Sie sich binnen zwei Wochen nachdem Sie eingezogen sind, anmelden. Dies können Sie durch persönliche Vorsprache im Einwohneramt im Rathaus in Ebingen, im Bürgerbüro in Tailfingen oder in einem unserer Ortsämter vornehmen.

NEU

Ihre Hauptwohnung können Sie mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte ab sofort auch online anmelden.
Sie sparen sich so den persönlichen Besuch bei der Behörde.

Hier geht’s direkt zur Online-Anmeldung und zur Übersicht aller Voraussetzungen:
serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/EWA  

Ablauf bei elektronischer Wohnsitzanmeldung:

  • Sie rufen den Online-Dienst auf.
  • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
  • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
  • Abschließend erhalten Sie Ihre elektronische Meldebescheinigung.
  • Die Aktualisierung des Wohnortes auf dem Personalausweis/auf der eID-Karte erfolgt ebenfalls über den Online-Dienst.
  • Einen Adressaufkleber für den Personalausweis und ggf. den Reisepass erhalten Sie per Post.

Als Hauptwohnung gilt:

  • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.
  • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Wenn Sie die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen können: Ihre Wohnung, in der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben.
  • Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, ist Ihre Hauptwohnung die vorwiegend von Ihnen benutzte Wohnung.

In folgendem Video wird der Ablauf der elektronischen Wohnsitzanmeldung kurz und einfach erläutert.


Alle weiteren von uns angebotenen Onlinedienste finden Sie unter www.albstadt.de/onlinedienste.

 

Benötigte Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

  • Personalausweis oder Reisepass
    Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keine Ausweisdokumente besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
    Falls vorhanden, von allen Personen den elektronischen Aufenthaltstitel.
  • Vollmacht, sofern Sie die Anmeldung für eine andere Person durchführen möchten.
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers  (Mietvertrag reicht nicht aus)
    Link zur Wohnungsgeberbestätigung

Weitere Infos:

  • Hinweise Anmeldung/Abmeldung
    Eine Anmeldung im Voraus ist unzulässig. Eine Abmeldung in das Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
    Beim Auszug aus der alten Wohnung ist keine Abmeldung mehr erforderlich, das geschieht automatisch, sofern Sie eine Anmeldung eines neuen Wohnsitzes im Inland vornehmen.
    Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung, als die der Eltern oder der Mutter ziehen.
    Eine Anmeldung, die nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung vorgenommen wird, ist verspätet. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die verfolgt wird und mit einem Bußgeld belegt ist (§ 54 Abs. 2 Ziffer 1 Bundesmeldegesetz).
     
  • Befreiung von der Meldepflicht
    Ob Sie von der Meldepflicht befreit werden können, klären Sie bitte direkt mit der Meldebehörde. Sie können z.B. von der Meldepflicht befreit werden, wenn Sie in Deutschland angemeldet sind und nur für maximal sechs Monate berufs‐ oder ausbildungsbedingt in Albstadt leben. Das gilt zum Beispiel auch, wenn Sie aus dem Ausland zuziehen und nur für maximal drei Monate hier leben.
     
  • Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels sind nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person möglich. Soweit Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erfragt werden, ist der Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden.
    Sicherheitsbehörden erhalten rund um die Uhr länderübergreifend einen online-Zugriff auf die Meldedaten.
     
  • Altersjubilare dürfen ab dem 70. Geburtstag und jedem fünften weiteren Geburtstag sowie ab dem 100. Geburtstag und jedem weiteren Geburtstag veröffentlicht werden.
    Bei Ehejubiläen sind dies das 50. und jedes folgende Jubiläum. Den betroffenen Personen steht ein Widerspruchsrecht zu.
     
  •  „Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
     

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern unter www.bmi.bund.de oder erteilen Ihnen gerne die Mitarbeiter/innen des Einwohneramtes unter der Rufnummer 07431/160-2222.