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Bebauungsplan „Abrundung Mehlbaum“, Albstadt-Ebingen Auslegungsbeschluss und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB


19.10.2024  |  Bebauungsplan „Abrundung Mehlbaum“, Albstadt-Ebingen Auslegungsbeschluss und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Abrundung Mehlbaum“, Albstadt-Ebingen

nach § 2ff BauGB mit zugehörigen örtlichen Bauvorschriften

Auslegungsbeschluss und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 


Der Gemeinderat der Stadt Albstadt hat in der öffentlichen Sitzung am 26.09.2024 den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Abrundung Mehlbaum“, Albstadt-Ebingen und den Entwurf der zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 74 Landesbauordnung BW öffentlich auszulegen.

 

Plangebiet

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand des Wohngebiets „Mehlbaum“ in Albstadt-Ebingen. Es umfasst die Flurstücke 2315, 2316, 2321/1 und 4 sowie Teile der Flurstücke 2314, 2314/1 und 2321. Im Osten wird es von der „Silberdistelstraße“ und dem „Orchideenweg“ sowie den Flurstücken 2370/66 und 68 begrenzt, im Norden vom Flurstück 2322/1 und einer Teilfläche des Flurstücks 2321 sowie im Westen von den Flurstücken 2321/2, 2313 und 2308.

 

Das gesamte Plangebiet umfasst ca. 2,6 ha.

Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt.

 

Ziel und Zweck der Planung:

Das bestehende Wohngebiet „Mehlbaum“ in Albstadt-Ebingen soll unter Miteinbeziehung der bereits vorhandenen, einseitig angebauten Erschließungsstraße („Silberdistelstraße“) in Richtung Westen arrondiert werden. Dadurch kann eine Verbesserung bzw. optimale Auslastung der bereits vorhandenen Infrastruktur und eine weitere Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken erreicht werden.

 

Mit der Planung werden Wohnbauflächen für Einfamilien- und Geschosswohnungsbau in gut angebundener Lage im zentralen Versorgungsort Albstadt-Ebingen entwickelt. Mit der in diesem Bereich nur einseitig angebauten „Silberdistelstraße“ ist ein großer Teil der Erschließung bereits weitgehend vorhanden. In direkter Nachbarschaft befindet sich ein Nahversorgungsschwerpunkt, der durch das Vorhaben gestärkt wird und die Versorgung des Neubaugebietes sicherstellt. Der Regionalbahnhof Albstadt-Ebingen-West ist fußläufig erreichbar (ca. 1,4 km), der westliche Beginn der Innenstadt von Albstadt-Ebingen liegt ca. 2,5 km entfernt. Die Planung entspricht damit dem Ziel einer ressourcenschonenden, nachhaltigen Wohnungsbau- und Quartiersentwicklung und der Stärkung zentraler Orte.

 

Öffentliche Auslegung:

Der Entwurf des Bebauungsplans vom 30.08.2024 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 30.08.2024 werden jeweils mit Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu den Themen Geotechnik, Boden, Mineralische Stoffe, Grundwasser, Geotopschutz, Verkehrs- und Gewerbelärm, Wald, Wasser-und Bodenschutz, Oberirdische Gewässer und Abwasserbeseitigung sowie folgenden Gutachten

 

 

  • Natura 2000-Vorprüfung vom 03.07.2024

mit Kurzbeschreibung des Vogelschutzgebiets, Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräumen, überschlägiger Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen und Summationswirkung.

 

  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 03.07.2024

mit Anlass und Begründung des Vorhabens, Angaben zum Untersuchungsgebiet, Vorhabensbeschreibung, Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums, Wirkung des Vorhabens, Artenschutzmaßnahmen, Bestand und Betroffenheit der Arten (Fledermäuse, Haselmäuse, Reptilien, Wanstschrecke, Vögel), und Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität.

 

  • Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan vom 03.07.2024

mit Anlass und Begründung des Vorhabens, Gebietsbeschreibung, Vorhabensbeschreibung, Wirkfaktoren der Planung, Umweltauswirkungen der Planung zu den Umweltbelangen Tiere/Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Fläche, Mensch sowie Kultur- und sonstige Sachgüter, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie Maßnahmen der Grünordnung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz innerhalb und außerhalb des Gebietes sowie Planungsalternativen.

 

  • Geotechnischer Bericht vom 27.04.2015

mit Angaben zur Geomorphologie des Untersuchungsgebietes, Geotechnischem Baugrundmodell, Georisiken, Hydrogeologie, Versickerung von Niederschlagswasser und grundbautechnischen Empfehlungen und baubegleitenden Maßnahmen.

 

  • Schalltechnische Untersuchung vom 28.06.2024

mit Angaben zu Vorschriften und Richtlinien, Anforderungen an den Schallschutz, Straßen- und Gewerbelärm, Lärmpegelbereichen und Maßnahmenempfehlung zum Schallschutz

 

von Montag, dem 21.10.2024 bis Freitag, dem 22.11.2024,

 

je einschließlich, im Technischen Rathaus Tailfingen, Am Markt 2, 72461 Albstadt-Tailfingen, Stadtplanungsamt, 1. Stock, im Verbindungsflur zwischen Technischem Rathaus und dem Dienstleistungszentrum, während der üblichen Öffnungszeiten:

 

Montag bis Freitag       von 8:00 bis 11:30 Uhr

Donnerstag                    zusätzlich von 15:30 bis 18:00 Uhr

 

öffentlich ausgelegt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren sowie die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern.

 

Der barrierefreie Zugang zu dem Verbindungsflur zwischen Technischem Rathaus und dem Dienstleistungszentrum ist über die Adlerstraße 14 möglich.

 

Die auszulegenden Bebauungsplanunterlagen sind zusätzlich im oben angegebenen Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Albstadt (https://www.albstadt.de/Neues) eingestellt und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.

 

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 22.11.2024, Stellungnahmen abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Hinweis: Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Einwenders zweckmäßig.

 

Albstadt, den 16.10.2024

 

gez.

Roland Tralmer

Oberbürgermeister

 

Topographische Karte

Luftbild

Geltungsbereich

Abwägungstabelle Mehlbaum V - Alb Appartement

Abwägungstabelle Abrundung Mehlbaum

Planzeichnung

Textteil

Begründung

Geotechnischer Bericht

Schalltechnische Untersuchung

Natura 2000-Vorprüfung

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan

Bestandsplan zum Umweltbericht

Maßnahmenplan zum Umweltbericht

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