Reisepass
Die Wartezeit bei der Beantragung eines Reisepasses beträgt derzeit zwischen vier und sechs Wochen. Wir bitten um Beachtung und einer rechtzeitigen Beantragung vor Reiseantritt.
Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Expressverfahrens.
Die Herstellung dauert in der Regal bis zu fünf Werktage (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage).
Abschaffung Kinderreisepass ab 01.01.2024 – was nun?
Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024 beschlossen. Als Gründe nennt der Bund die kurze Gültigkeitsdauer und der damit verbundene enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige (jährliche) Neubeantragung oder Verlängerung des Kinderreisepasses. Neue Kinderreisepässe oder die Verlängerung eines Kinderreisepasses können noch bis Ende 2023 beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.
Ab Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch ein Personalausweis oder ein Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht vor Ort von der Behörde, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb zwischen vier und sechs Wochen. Es ist daher wichtig die Reisedokumente rechtzeitig vor Reiseantritt auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.
Sollte das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes abweichen, ist das Dokument automatisch ungültig und kann für eine Reise nicht mehr verwendet werden. Das Gesicht von Säuglingen und Kleinstkindern kann sich rasch verändern, sodass nach einer relativ kurzen Zeit bereits von einem „neuen“ Aussehen gesprochen werden kann. Es ist deshalb möglich, dass das Ausweisdokument teilweise auch schon vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig ist. Ab wann das Lichtbild des Ausweisdokuments erheblich vom Gesicht des Säuglings/Kindes abweicht, muss in jedem Einzelfall beurteilt werden. Leichte Veränderungen führen nicht zur Ungültigkeit des Dokuments.
Mehr Infos zur Abschaffung des Kinderreisepasses und der Ungültigkeit durch ein „neues“ Aussehen finden Sie in der von uns erstellen Übersicht und auf der Seite des Bundesministeriums für Inneren und Heimat (www.bmi.bund.de).
Personalausweis
Die Wartezeit bei der Beantragung eines Personalausweises beträgt derzeit zwischen zwei und vier Wochen.
Hinweis: Sollten Sie die Lieferzeit des Personalausweises nicht abwarten können, können Sie bei der Beantragung des Personalausweises gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser gilt höchstens drei Monate und muss bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgegeben werden.
Sie haben Ihren Personalausweis bei uns beantragt und wollen Informationen zum Produktionsstand?
Über folgenden Link können Sie diesen Abfragen: https://einwohner.komm.one/intelliform/forms/default/app/pool/km-einwohner/bw-ost/asa/index?ags=08417079
Umfassende Informationen über den Personalausweis erhalten Sie im Informations- und Serviceportal unter www.personalausweisportal.de. Dort steht auch ein Flyer zum Download bereit.
Sie benötigen einen neuen Personalausweis?
1. Wo kann ich meinen neuen Personalausweis beantragen?
- Einwohnermeldeamt in Albstadt Ebingen:
Tel: 07431/160-2222
E-Mail: einwohneramt@albstadt.de
Die Öffnungszeiten finden Sie hier.
- Ortsverwaltungen:
Die Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie hier.
- Bürgerbüro in Albstadt-Tailfingen:
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