Reisepass
Aufgrund den bundesweiten sehr hohen Antragszahlen von Reisepässen, kommt es zu einer deutlich längeren Produktionszeit bei der Bundesdruckerei in Berlin. Die Wartezeit beträgt derzeit bis zu zehn Wochen.
Abschaffung Kinderreisepass ab 01.01.2024 – was nun?
Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024 beschlossen. Als Gründe nennt der Bund die kurze Gültigkeitsdauer und der damit verbundene enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige (jährliche) Neubeantragung oder Verlängerung des Kinderreisepasses. Neue Kinderreisepässe oder die Verlängerung eines Kinderreisepasses können noch bis Ende 2023 beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.
Ab Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch ein Personalausweis oder ein Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht vor Ort von der Behörde, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb zwischen vier und sechs Wochen. Es ist daher wichtig die Reisedokumente rechtzeitig vor Reiseantritt auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.
Sollte das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes abweichen, ist das Dokument automatisch ungültig und kann für eine Reise nicht mehr verwendet werden. Das Gesicht von Säuglingen und Kleinstkindern kann sich rasch verändern, sodass nach einer relativ kurzen Zeit bereits von einem „neuen“ Aussehen gesprochen werden kann. Es ist deshalb möglich, dass das Ausweisdokument teilweise auch schon vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig ist. Ab wann das Lichtbild des Ausweisdokuments erheblich vom Gesicht des Säuglings/Kindes abweicht, muss in jedem Einzelfall beurteilt werden. Leichte Veränderungen führen nicht zur Ungültigkeit des Dokuments.
Mehr Infos zur Abschaffung des Kinderreisepasses und der Ungültigkeit durch ein „neues“ Aussehen finden Sie in der von uns erstellen Übersicht und auf der Seite des Bundesministeriums für Inneren und Heimat (www.bmi.bund.de).
Personalausweis
Zum 01.11.2010 wurde in Deutschland der neue Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Der neue Personalausweis bietet neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
Umfassende Informationen über den neuen Personalausweis erhalten Sie im Informations- und Serviceportal unter www.personalausweisportal.de . Dort steht auch eine Broschüre zum download bereit.
Sie benötigen einen neuen Personalausweis?
1. Wo kann ich meinen neuen Personalausweis beantragen?
- Einwohnermeldeamt in Albstadt Ebingen:
Tel: 07431/160-2222
E-Mail: einwohneramt@albstadt.de
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- Bürgerbüro in Albstadt-Tailfingen:
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