Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Eine Reisegewerbekarte benötigt, wer außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung und ohne vorherige Bestellung selbstständig oder unselbstständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht.
Das Gleiche gilt für die Ausübung unterhaltender Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart.
Die Reisegewerbekarte wird, sofern die persönliche Zuverlässigkeit gegeben ist, auf unbefristet erteilt. Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag auch befristet erteilt werden.
Bei der Antragstellung sind mitzubringen bzw. vorzulegen:
Eine Reisegewerbekarte benötigt, wer außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung und ohne vorherige Bestellung selbstständig oder unselbstständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht.
Das Gleiche gilt für die Ausübung unterhaltender Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart.
Die Reisegewerbekarte wird, sofern die persönliche Zuverlässigkeit gegeben ist, auf unbefristet erteilt. Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag auch befristet erteilt werden.
Bei der Antragstellung sind mitzubringen bzw. vorzulegen:
- 1 Führungszeugnis für Behörden (Der Antrag kann bei der Meldebehörde, der Geschäftsstelle sowie allen Ortsämtern gestellt werden.)
- 1 Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Der Antrag kann bei der Meldebehörde, der Geschäftsstelle sowie allen Ortsämtern gestellt werden.)
Gebühren
Neuausstellung einer unbefristete Reisegewerbekarte | 320,00 € |
Neuausstellung einer bis auf 3 Jahre befristeten Reisegewerbekarte | 160,00 € |
Verlängerung einer Reisegewerbekarte auf unbefristet | 210,00 € |
Ausstellung einer Zweitschrift | 80,00 € |
Erweiterung des Angebotes | 80,00 € |
Reisegewerbe
Ansprechpartner: | Telefon: 07431/160-2229 |