Mit dem im Baugesetzbuch festgelegten Verfahren soll den in den Sanierungsgebieten vorherrschenden Mängeln und Konflikten mit Neuordnungskonzepten entgegen gesteuert werden.
In erster Linie wird hierbei die Zielsetzung verfolgt, die Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhältnisse unter Beibehaltung des Gebietscharakters und der Stärken der einzelnen Sanierungsgebiete zu verbessern.
Auf der Grundlage der erarbeiteten und auf die verschiedenen Problembereiche zugeschnittenen Neuordnungs- und Sanierungskonzepte realisiert die Stadt Albstadt zahlreiche öffentliche Einzelmaßnahmen in den betreffenden Gebieten. Unter bestimmen Voraussetzungen kann ferner die Durchführung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden finanziell gefördert werden.
Zu den Programmen "STÄRKEN vor ORT" und "Lokales Kapital für soziale Zwecke"
Was versteht man unter Sanierung?
Verschiedene Bereiche und Quartiere innerhalb des Stadtgebietes von Albstadt sind durch Satzungsbeschluss als Sanierungsgebiete ausgewiesen. Auf den ersten Blick weisen diese Gebiete zwar kaum Gemeinsamkeiten auf. Bei näherer Betrachtung fällt jedoch auf, dass alle Bereiche durch städtebauliche Mißstände, wenn zum Teil auch in völlig unter-schiedlicher Form, charakterisiert sind.
Mit Hilfe der im Baugesetzbuch verankerten Vorschriften wird mit finanzieller Unterstützung durch Bund und Land in diesen bebauten Siedlungsbereichen die Zielsetzung einer städtebaulichen Verbesserung und Aufwertung sowie einer langfristigen Beseitigung vorhandener Mängel zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in besonderem Maße verfolgt. Durch städtebauliche Maßnahmen in den Sanierungsgebieten sollen einerseits die Wohn- und Arbeitsbedingungen verbessert, andererseits soll aber auch dem gewerblichen Strukturwandel Rechnung getragen werden. In einem zügigen Prozess sollen diese Verbesserungen durch die Realisierung von verschiedenen Einzelmaßnahmen erreicht werden. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, wie z. B. die Umgestaltung von Straßen, die Begrünung von Flächen, die Schaffung von Plätzen für Kinder und Jugendliche, aber auch durchgreifende Modernisierungsmaßnahmen sowie der Rückbau von nicht mehr sanierungsfähigen Gebäuden.
Zusammen mit dem Bund und dem Land Baden-Württemberg fördert die Stadt deshalb notwendige öffentliche und private Einzelmaßnahmen in Sanierungsgebieten.
Die Beseitigung der im jeweiligen Gebiet bestehenden städtebaulichen Mängel wird immer unter dem Blickwinkel verfolgt, den Charakter sowie die Stärke des betroffenen Gebietes zu erhalten und auszubauen. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, ist in der Stadterneuerung des Engagement der Bürger, Eigentümer und Investoren sehr wichtig.