Um die städtebaulichen Missstände zu beseitigen und zu beheben bemühte sich die Stadt Albstadt um die Aufnahme des Gebietes in das Bund - Länder - Programm „Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt”, in welches sie mit Bewilligungsbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 10.07.2007 aufgenommen wurde. Somit ist diese Sanierungsmaßnahme die 3. Maßnahme der Stadt Albstadt, die im SSP abgewickelt wird.
Durch den Rückbau nicht mehr instandsetzungsfähiger baulicher Anlagen mit der anschließenden Neuordnung der städtebaulichen Struktur, einer umfassenden Modernisierung von Gebäuden sowie einer weitreichenden Aufwertung der Grün- und Freiraumstruktur und des öffentlichen Straßenraums soll den vorhandenen städtebaulichen Missständen im Sanierungsgebiet „Ottmartal” entgegengewirkt werden.
Größe: Ca. 5,5 ha
Sanierungsverfahren:
Vereinfachtes Verfahren unter Ausschluss der §§ 152 – 156 BauGB (Vorschriften über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen). Die Vorschriften des § 144 BauGB finden Anwendung. Insbesondere die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken stehen somit unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Genehmigung durch die Stadt Albstadt.