Insbesondere soll durch bauliche Maßnahmen eine „neue Definition“ des durch die trennende Wirkung der B 463 (alt) geprägten Ortskerns erreicht werden. Hierzu sind hauptsächlich verschiedene Neugestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum vorgesehen.
Der zentrale Platz vor der Kirche soll zu einem ablesbaren, identitätsstiftenden Bereich umgewandelt werden. Es soll eine „kommunikative Mitte“ entstehen. Abgesehen von der B463 (alt) ist der Ausbaustandard einiger weiterer Straßen-abschnitte im Sanierungsgebiet nicht zeitgemäß und bedarf in manchen Abschnitten ebenfalls einer Erneuerung.
Einen weiteren Schwerpunkt im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen in Laufen bildet der Abbruch der ehemaligen Papierfabrik mit anschließender Neuordnung des seit Jahrzehnten brachliegenden Grundstückes. Auch die benachbarten Grundstücke Steinbergstraße 27 + 27/1 bedürfen einer städtebaulichen Neuordnung.
Als weiteres Sanierungsziel wird die Beseitigung von Mängeln und Missständen in der Gebäude-substanz und bei den Wohnverhältnissen im Gebiet verfolgt.
Nach nahezu zehnjährigen Bemühungen seitens der Stadt Albstadt wurde das Gebiet „Ortsmitte Laufen“ im Jahre 1999 in das Landessanierungsprogramm aufgenommen.
Nach Durchführung der sogenannten Vorbereitenden Untersuchungen unter Einbeziehung der Bewohner des Gebietes wurde das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Laufen“ vom Gemeinderat der Stadt Albstadt im Juni 2001 förmlich festgelegt.
Größe: Ca. 9,8 ha
Sanierungsverfahren:
Vereinfachtes Verfahren unter Ausschluss der §§ 152 – 156 BauGB (Vorschriften über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen)
Dass auch die Laufener Bevölkerung sehr starkes Interesse an der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen zeigt, spiegelte sich in der großen Teilnehmerzahl an den beiden von der Stadtverwaltung am 06.11.2002 und am 23.06.2003 initiierten Informationsveranstaltungen wieder.