Warum Sanierung in der südlichen Stadtmitte Albstadt-Tailfingen?
Albstadt, und hier insbesondere der Stadtteil Tailfingen, ist in besonderem Maße vom Rückgang der Textilindustrie in den vergangenen Jahrzehnten betroffen. Die Folgen des wirtschaftlichen Wandels machen Umstrukturierungs- und Anpassungsmaßnahmen erforderlich.
Die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West“ macht die Umsetzung umfassender Maßnahmen möglich. So soll beispielsweise die Stadtmitte Tailfingens aufgewertet und die örtliche Gewerbestruktur gestärkt werden. Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums, die Neuordnung vorhandener Brach- und Entwicklungsflächen sowie die Verbesserung des Wohn- und Arbeitsumfeldes sind weitere Ziele der Sanierungsmaßnahme.
Zudem trägt die Modernisierung privater Wohngebäude wesentlich zum Gelingen einer Sanierungsmaßnahme bei. Privateigentümer können für ihr im Sanierungsgebiet liegendes Gebäude Zuschüsse für Modernisierungsmaßnahmen beantragen.
Im Juli 2020 wurde das Sanierungsgebiet um den Bereich "Gewerbebrache Petrusstraße - Obere Bachstraße" erweitert.
Im September 2022 erfolgte die 2. Gebietserweiterung um den Bereich "Gewerbebrache Hechinger Straße".
Zum 01.01.2021 wurde das Sanierungsgebiet in das Folgeprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" überführt.
Mehr zum Sanierungsgebiet und den Fördermodalitäten finden Sie hier:
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Die Sanierungsmaßnahme auf einem Blick
Bewilligungszeitraum:
01.01.2014 - 30.04.2027 Größe Hauptteil: ca. 15,43 ha
Größe 1. Erweiterung: ca. 0,9 ha
Größe 2. Erweiterung: ca. 2,84 ha
Sanierungsverfahren: Die Sanierung wird im klassischen Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 BauGB finden Anwendung. Die Vorschriften des § 144 BauGB finden Anwendung. Insbesondere die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken stehen somit unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Genehmigung durch die Stadt Albstadt. Sanierungsträger: Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
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