Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes (bei Abgabe alkoholischer Getränke) unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden.
Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit liegt. Besondere Anlässe sind z.B. Volksfeste, Flugtage, Sportveranstaltungen, Umzüge, Versammlungen, Schul-, Jugend- und Vereinsfeste.
Der Gestattungsantrag ist mindestens 2 Wochen vor Beginn des Betriebes schriftlich
zu stellen.
Für die Erlaubnis wird eine Gebühr zwischen 21,00 € und 1.000,00 €, je nach Anzahl der Tage und der bewirtschafteten Fläche erhoben.
Ansprechpartner: Telefon: 07431/160-2229
Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit liegt. Besondere Anlässe sind z.B. Volksfeste, Flugtage, Sportveranstaltungen, Umzüge, Versammlungen, Schul-, Jugend- und Vereinsfeste.
Der Gestattungsantrag ist mindestens 2 Wochen vor Beginn des Betriebes schriftlich
zu stellen.
Für die Erlaubnis wird eine Gebühr zwischen 21,00 € und 1.000,00 €, je nach Anzahl der Tage und der bewirtschafteten Fläche erhoben.
Ansprechpartner: Telefon: 07431/160-2229