Sonstige Leistungen
- Ehefähigkeitszeugnis für Deutsche zur Eheschließung im Ausland
- Nachbeurkundungen von ausländischen Personenstandsfällen
- Namenserklärungen
- Wiederannahme eines früheren Geburtsnamens
- Kirchenaustritt (nur persönlich bei Ihrer zuständigen Ansprechpartnerin möglich, Vorlage eines gültigen Personalausweis bzw. Reisepass)
Bitte vereinbaren sie in diesen Fällen, telefonisch einen Termin mit ihrem zuständigen Standesamt.
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