Warum Sanierung an der Gewerbebrache Riedstraße?
Die Gebäude der ehemaligen Textilfabrik "Rehfuß & Stocker" an der Riedstraße konnten seit der Insolvenz des Unternehmens in der Mitte der 1990er Jahre nicht mehr in ihrer eigentlichen Funktion durch Gewerbe genutzt werden. Durch ihre Baustruktur aber auch den Zustand der Gebäude ist eine Nutzung durch Unternehmen nicht mehr möglich. Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage direkt an der Landes-entwicklungsachse eignet sich das Areal aber insbesondere für eine gewerbliche Nutzung, die nur durch einen Abbruch der Gebäude der ehemaligen Textilfabrik Rehfuß & Stocker sowie der zugehörigen Lagerhallen und Schuppen zu erreichen ist. Im Gebiet um die ehemalige Textilfabrik sind zudem weitere gewerbliche Brachen und Leerstände zu verzeichnen. Mit der Sanierungsmaßnahme soll somit eine völlige Neuordnung des Areals und eine Wiedernutzung als Gewerbestandort erzielt werden.
Die Sanierungsmaßnahme auf einem Blick
Bewilligungszeitraum: 2003 bis 2007
Größe: Ca. 3,7 ha
Sanierungsverfahren:
Vereinfachtes Verfahren unter Ausschluss der §§ 152 – 156 BauGB (Vorschriften über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen)
Die Vorschriften des § 144 BauGB finden Anwendung. Insbesondere die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken stehen somit unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Genehmigung durch die Stadt Albstadt.
Größe: Ca. 3,7 ha
Sanierungsverfahren:
Vereinfachtes Verfahren unter Ausschluss der §§ 152 – 156 BauGB (Vorschriften über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen)
Die Vorschriften des § 144 BauGB finden Anwendung. Insbesondere die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken stehen somit unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Genehmigung durch die Stadt Albstadt.
Zudem wird durch diese Neuordnungsmaßnahmen im Sinne einer Flächenreaktivierung verhindert, dass freie und unbebaute Landschaftsflächen unnötig bebaut und damit versiegelt werden.