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Albstadt - Mein Kontakt zur Stadtverwaltung - Gewerbesteuer
Albstadt - Mein Kontakt zur Stadtverwaltung - Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb. Die persönlichen Verhältnisse des Gewerbetreibenden bleiben außer Betracht. Der Gewerbesteuer unterliegen nicht die sogenannten freien Berufe wie z.B. Rechtsanwälte, Architekten u. Ärzte.

Grundlage für einen Gewerbesteuerbescheid ist der einheitliche Steuermessbetrag, welcher vom Finanzamt aus dem Gewerbeertrag und einer Steuermesszahl errechnet wird. Der Gewerbesteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt den zu zahlenden Gewerbesteuerbetrag.

Der Gemeinderat hat am 16.12.2021 beschlossen, den Hebesatz der Gewerbesteuer von bisher 335% auf 345% zu erhöhen. Zuständig für die Festlegung dieses Hebesatzes ist der Gemeinderat.

Auf die endgültig festzusetzende Gewerbesteuer werden am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeweils Vorauszahlungen erhoben. Diese dienen dazu, dass der Steuerpflichtige nicht auf einmal zu stark belastet wird und gewährleisten andererseits einen gleichmäßigen Zahlungseingang bei der Gemeinde.

In Albstadt sind ca. 4.000 Gewerbe gemeldet. Davon sind gewerbesteuerpflichtig 3.000 Betriebe. Gewerbesteuer zahlen tatsächlich nur ca. 900 Betriebe. Die 5 größten Firmen bezahlen ca. 41% des Aufkommens. An Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind für das Jahr 2019 31 Millionen € eingeplant.

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