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Albstadt - Mein Kontakt zur Stadtverwaltung - Vergnügungssteuer
Albstadt - Mein Kontakt zur Stadtverwaltung - Vergnügungssteuer
In Albstadt wird eine Vergnügungssteuer erhoben. Diese hat neben der Funktion der Ein-nahmebeschaffung auch eine Lenkungsfunktion. Aus ordnungspolitischen Gesichtspunkten soll die übermäßige Verbreitung von Spielautomaten eingeschränkt werden.

Nach der Satzung ist Steuergegenstand u.a. das Bereitstellen von elektronischen Spiel- und Unterhaltungsgeräten an für die Öffentlichkeit zugänglichen Orten. Geldspielgeräte mit Ge-winnmöglichkeit werden nach dem Einspielergebnis besteuert. Der Steuersatz beträgt 25% der Bruttokasse. Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit werden nach dem Stückzahlmaßstab besteuert. Dieser beträgt bei Aufstellung in Gaststätten o. ä. 50 EUR pro Gerät und Monat. Werden diese Geräte in Spielhallen aufgestellt, beträgt der Steuersatz 150 EUR monatlich je Gerät.

Zur Zeit sind in Albstadt 72 Geräte mit Gewinnmöglichkeit gemeldet, die Geräte werden von insgesamt 17 Aufstellern bereitgestellt. Das Aufkommen aus der Vergnügungssteuer beträgt 2022 ca. 1,2 Mio € jährlich.

Es besteht eine Selbsterklärungspflicht. Der Steuerschuldner muss bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonats die Vergnügungssteuer einschließlich ihrer Berechnung anmel-den und entrichten.

Anmeldung zur Vergnügungssteuer

Abmeldung der Vergnügungssteuer

SEPA-Lastschriftmandat

Steuererklärung zur Vergnügungssteuer