Um diesen Zuschuss zur Miete zu erhalten, darfst du nicht
BAföG-berechtigt sein und musst bedürftig sein. Allerdings reicht es
nicht aus, wenn der BAföG-Antrag aufgrund des zu hohen Gehalts der Eltern
abgelehnt wird. Abgelehnt wird BAföG auch, wenn du schon zu lange studierst,
Ausländer bist, oder ein gewisses Alter überschritten hast.
Lebst du allerdings mit einem BAföG-Berechtigten in einer WG, hab ihr gemeinsam Anspruch auf Wohngeld.
Ansprechpartner für Wohngeld ist Herr Merz vom Amt für Familie, Bildung, Sport und Soziales.