Pass-und Ausweiswesen

Digitales Lichtbild ab 01.05.2025 

Ab dem 01.05.2025 dürfen deutschlandweit ausschließlich biometrische Lichtbilder in digitaler Form bei der Beantragung neuer Ausweisdokumente genutzt werden. Dies umfasst die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen inklusive der jeweils möglichen vorläufigen Dokumente. Konkret bedeutet das, dass die antragstellenden Bürgerinnen und Bürger ab diesem Zeitpunkt kein Passbild in Papierform mehr mitzubringen haben. Führerscheine sind hiervon ausgenommen.

Welche Möglichkeiten gibt es ein digitales Lichtbild anzufertigen?

Die Bürgerinnen und Bürger haben die Wahl, ob sie ein Lichtbild durch einen zertifizierten privaten Fotodienstleister oder direkt bei der Stadtverwaltung Albstadt (gebührenpflichtig) erstellen lassen möchten.

1. Ausstellung durch Fotografen oder die Drogeriekette dm.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit ein digitales Lichtbild über die örtlichen Fotografen anfertigen zu lassen. Die aufgenommenen Bilder werden dann in eine gesicherte Cloud hochgeladen. Nach Anfertigung des Lichtbildes erhalten Sie vom Fotografen einen QR-Code, den Sie bei der Beantragung Ihres Ausweisdokumentes bei der Stadtverwaltung vorlegen müssen. Das Lichtbild kann dann digital abgerufen und in den Antragsprozess eingespielt werden. Die Entscheidung über die Anbindung an dieses System blieb jedem/jeder Fotograf/in selbst überlassen.

In Albstadt können sowohl in Albstadt-Ebingen beim Fotostudio Weber, Sonnenstraße 18 in 72458 Albstadt-Ebingen als auch bei Kuki's Fotostudio (Kurt Alexander Weegen), Im Feyrerhaus, Adlerstraße 13 in 72461 Albstadt-Tailfingen digitale Lichtbilder aufgenommen werden. Es ist bei beiden Fotostudios nicht erforderlich, einen Termin im Voraus zu vereinbaren.

Neben den Fotografen können Lichtbilder ab dem 01.05.2025 ebenfalls über die Drogeriemarktkette dm angefertigt und digital übermittelt werden.

Da die Aufnahme des digitalen Bildes selbstverständlich auch bei einem Fotografen außerhalb des Stadtgebiets aufgenommen werden kann, ist es den Bürgerinnen und Bürger möglich unter der privaten Website: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe selbständig nach weiteren Fotodienstleistern in einer bestimmten Region zu suchen.

2. Aufnahme bei der Stadtverwaltung Albstadt durch PointID

Die Stadtverwaltung Albstadt wird in den kommenden Monaten die Möglichkeit anbieten, die notwendigen Lichtbilder auch in den Räumlichkeiten direkt vor Ort anfertigen lassen zu können. Hierfür werden im Stadtgebiet zu Beginn insgesamt drei sogenannte PointID-Systeme aufgestellt. Diese befinden sich im Einwohneramt im Rathaus in Ebingen, im Bürgerbüro in Tailfingen sowie auf dem Ortsamt in Onstmettingen. Die Prüfung, ob eine künftige Ausstattung der übrigen Ortsämter mit PointID möglich ist, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus. Die Lichtbilder können nur wenige Minuten vor der Antragsstellung aufgenommen und in den Bearbeitungsprozess eingespielt werden. Eine Vorabregistrierung oder Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Die Gebühr für ein durch die Stadtverwaltung aufgenommenes Lichtbild beträgt 6,00 €. Neben der Aufnahme der Lichtbilder können über das neue System PointID bereits vorab Fingerabdrücke sowie eine Unterschrift abgegeben werden, um damit den Antragsprozess zu beschleunigen.

 

Erstreckt sich das digitale Lichtbild auf noch weitere Bereiche der Stadtverwaltung?

Die Umstellung auf das digitale Lichtbild erstreckt sich ebenfalls auf die Antragsstellung von elektronischen Aufenthaltstiteln durch die Ausländerbehörde. Hierfür steht den Antragsstellern ebenfalls das neue System Point-ID in diesen Räumlichkeiten (Kirchengraben 7, 72458 Albstadt) zur Verfügung.

WICHTIG: Es ist zu beachten, dass laut Mitteilung der Bundesdruckerei und dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat die Aufstellung und Inbetriebnahme des neuen Systems PointID voraussichtlich erst in den kommenden Monaten erfolgen kann. Sofern die Möglichkeit der Aufnahme der Lichtbilder in unseren Räumlichkeiten zur Verfügung steht, werden wir hierüber gesondert informieren.

 

Was sind die Hintergründe der Umstellung?

Das Bundesinnenministerium will auf diesem Wege Manipulation vorbeugen, die Abgabe von ausschließlich biometrischen Passbildern sichern und die Digitalisierung im Pass- und Ausweiswesen vorantreiben. Die Umstellung auf das digitale Lichtbild ist zugleich ein großer Schritt in Richtung eines modernen und effizienten Bürgerservice.

Wir bitten abschließend um Beachtung, dass ab dem 01.05.2025 die Annahme von Papierlichtbildern grundsätzlich nicht mehr möglich ist!


Reisepass

Die Wartezeit bei der Beantragung eines Reisepasses beträgt derzeit zwischen vier und sechs Wochen. Wir bitten um Beachtung und einer rechtzeitigen Beantragung vor Reiseantritt.

Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Expressverfahrens.
Die Herstellung dauert in der Regal bis zu fünf Werktage (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage).


Abschaffung Kinderreisepass ab 01.01.2024 – was nun?

Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024 beschlossen. Als Gründe nennt der Bund die kurze Gültigkeitsdauer und der damit verbundene enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige (jährliche) Neubeantragung oder Verlängerung des Kinderreisepasses. Neue Kinderreisepässe oder die Verlängerung eines Kinderreisepasses können noch bis Ende 2023 beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig. 

Ab Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch ein Personalausweis oder ein Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht vor Ort von der Behörde, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb zwischen vier und sechs Wochen. Es ist daher wichtig die Reisedokumente rechtzeitig vor Reiseantritt auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.

Sollte das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes abweichen, ist das Dokument automatisch ungültig und kann für eine Reise nicht mehr verwendet werden. Das Gesicht von Säuglingen und Kleinstkindern kann sich rasch verändern, sodass nach einer relativ kurzen Zeit bereits von einem „neuen“ Aussehen gesprochen werden kann.  Es ist deshalb möglich, dass das Ausweisdokument teilweise auch schon vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig ist. Ab wann das Lichtbild des Ausweisdokuments erheblich vom Gesicht des Säuglings/Kindes abweicht, muss in jedem Einzelfall beurteilt werden. Leichte Veränderungen führen nicht zur Ungültigkeit des Dokuments.

Mehr Infos zur Abschaffung des Kinderreisepasses und der Ungültigkeit durch ein „neues“ Aussehen finden Sie in der von uns erstellen Übersicht und auf der Seite des Bundesministeriums für Inneren und Heimat (www.bmi.bund.de).


Personalausweis

Die Wartezeit bei der Beantragung eines Personalausweises beträgt derzeit zwischen zwei und vier Wochen.
Hinweis: Sollten Sie die Lieferzeit des Personalausweises nicht abwarten können, können Sie bei der Beantragung des Personalausweises gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser gilt höchstens drei Monate und muss bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgegeben werden.

Sie haben Ihren Personalausweis bei uns beantragt und wollen Informationen zum Produktionsstand?
Über folgenden Link können Sie diesen Abfragen: https://einwohner.komm.one/intelliform/forms/default/app/pool/km-einwohner/bw-ost/asa/index?ags=08417079

Dem Infoblatt, das Sie bei der Beantragung Ihres Ausweisdokumentes erhalten haben, entnehmen Sie bitte die notwendigen Angaben (Ausweisnummer, Art des Dokuments) für die Online-Auskunft.

Bitte beachten Sie, dass Sie auf die Seiten der Datenzentrale Baden-Württemberg weitergeleitet werden.

Umfassende Informationen über den Personalausweis erhalten Sie im Informations- und Serviceportal unter www.personalausweisportal.de. Dort steht auch ein Flyer zum Download bereit.

 

Sie benötigen einen neuen Personalausweis?
1. Wo kann ich meinen neuen Personalausweis beantragen?

  • Ortsverwaltungen:
    Die Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie hier.
  • Bürgerbüro in Albstadt-Tailfingen:
    Die Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie hier.

 

Weitere Informationen finden Sie hier