Aufgabe der Stadtplanung ist es, Konzepte für die gesamte Stadt zu erarbeiten und diese kleinräumig auf Quartiersebene auszugestalten. Auf Grundlage der Erkennung und Analyse von Problemlagen werden städtebauliche Leitbilder und Planungsansätze aufgestellt und in zukunftsfähigen Lösungskonzepten umgesetzt. In diesem Zusammenhang werden Aussagen über die Art und Zuordnung von Nutzungen, die Stadtgestaltung sowie Verkehrs- und Grünanlagen getroffen, um die Attraktivität und den Wohnwert der Stadt zu erhöhen. | |
Die rechtliche Umsetzung erfolgt durch die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung. Diese hat die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten, soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) stellt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. |
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Aus dem Flächennutzungsplan werden Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) entwickelt. Diese enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schaffen damit die Voraussetzungen für die Bebaubarkeit von Grundstücken. Das Stadtplanungsamt steht Ihnen bei Fragen zu Bebauungsplänen gerne zur Verfügung. Ansprechpartner: Bauleitplanung Silke Wolf Ronja Schumacher Grünplanung Verkehrsplanung Stadtplanung Freiraumplanung
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Aufgabe der Stadtplanung ist es, Konzepte für die gesamte Stadt zu erarbeiten und diese kleinräumig auf Quartiersebene auszugestalten. Auf Grundlage der Erkennung und Analyse von Problemlagen werden städtebauliche Leitbilder und Planungsansätze aufgestellt und in zukunftsfähigen Lösungskonzepten umgesetzt. In diesem Zusammenhang werden Aussagen über die Art und Zuordnung von Nutzungen, die Stadtgestaltung sowie Verkehrs- und Grünanlagen getroffen, um die Attraktivität und den Wohnwert der Stadt zu erhöhen. |
Die rechtliche Umsetzung erfolgt durch die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung. Diese hat die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten, soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) stellt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. |
Aus dem Flächennutzungsplan werden Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) entwickelt. Diese enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schaffen damit die Voraussetzungen für die Bebaubarkeit von Grundstücken. Das Stadtplanungsamt steht Ihnen bei Fragen zu Bebauungsplänen gerne zur Verfügung. Ansprechpartner: Bauleitplanung Silke Wolf Ronja Schumacher Grünplanung Verkehrsplanung Stadtplanung Freiraumplanung
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