Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie online über die aktuellen Öffentlichkeitsbeteiligungen der Stadt Albstadt.

Dabei weisen wir insbesondere auf die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausliegenden Bauleitpläne (Flächennutzungspläne bzw. Bebauungspläne) hin.

Auf den folgenden Seiten werde Ihnen die entsprechenden Unterlagen digital zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie die Möglichkeit, im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bzw. der öffentliche Auslegung Ihre Stellungnahmen zu den jeweiligen Bauleitplänen abzugeben.

Dies können Sie per Brief, per E-Mail, per Fax oder auch persönlich im Technischen Rathaus in 72461 Albstadt-Tailfingen, Am Markt 2, erledigen. Zuständig ist das Stadtplanungsamt.  

29.03.2025  |  Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung „Langes Tal - Tulpenstraße“ Albstadt - Lautlingen
 

Öffentliche Bekanntmachung

Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung

„Langes Tal - Tulpenstraße“  und

Inkrafttreten der örtlichen Bauvorschriften zur Bebauungsplanänderung

„Langes Tal - Tulpenstraße“

Stadt Albstadt, Stadtteil Tailfingen

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22.03.2025  |  Bebauungsplanänderung „Römerstraße 23 und 25“, Albstadt-Lautlingen
 

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplanänderung „Römerstraße 23 und 25“, Albstadt-Lautlingen

nach § 2ff BauGB mit zugehörigen örtlichen Bauvorschriften

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss sowie öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

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