
22.03.2025 |
Bebauungsplanänderung „Römerstraße 23 und 25“, Albstadt-Lautlingen
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Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplanänderung „Römerstraße 23 und 25“, Albstadt-Lautlingen nach § 2ff BauGB mit zugehörigen örtlichen Bauvorschriften Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss sowie öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat der Stadt Albstadt hat in der öffentlichen Sitzung am 28.11.2024 den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung „Römerstraße 23 und 25“, Albstadt-Lautlingen und den Entwurf der zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 74 Landesbauordnung BW öffentlich auszulegen.
Plangebiet Das Plangebiet befindet sich östlich der „Ignaz-Demeter-Schule“ in Albstadt-Lautlingen entlang der „Römerstraße“. Es umfasst die Flurstücke 406/6 und 406/7. Im Westen wird es vom Flurstück 406/4, im Norden von den Flurstücken 406/8 und 408 sowie im Osten vom Flurstück 405/3 begrenzt. Im Süden grenzt das Flurstück 270 („Römerstraße“) an. Das gesamte Plangebiet umfasst ca. 0,06 ha. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt.
Ziel und Zweck der Planung: Das auf dem Flurstück 406/7 bestehende Gebäude soll abgebrochen werden. Nach dem Abbruch soll auf den Flurstücken 406/6 und 406/7 ein neues Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten entstehen. Die Geschossflächenzahl soll entsprechend den heutigen Maßstäbe auf 0,8 erhöht werden. Die bestehende Festsetzung des Kniestocks soll gestrichen und stattdessen eine Festsetzung der maximalen Traufhöhe mit 6,60 m in den Textteil aufgenommen werden. Als Dachform soll ein Satteldach mit einer Dachneigung von 10 - 45 Grad einschließlich Dachaufbauten und Dachgauben zugelassen werden. Das Vorhaben entspricht einer zeitgemäßen, verdichteten Bebauung und gewährleistet eine bessere Ausnutzung der vorhandenen Fläche. Der Neubau fügt sich in die Umgebung ein und entspricht dem gewachsenen, baulichen Rahmen im Umfeld. Zur Verwirklichung dieses Vorhabens wird eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Bergen“ aus dem Jahr 1966 erforderlich.
Öffentliche Auslegung: Der Entwurf der Bebauungsplanänderung vom 30.09.2024 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 30.09.2024 werden jeweils mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Thema Artenschutz sowie der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung vom 29.10.2024
von Montag, dem 24.03.2025 bis Freitag, dem 25.04.2025,
je einschließlich, im Technischen Rathaus Tailfingen, Am Markt 2, 72461 Albstadt-Tailfingen, Stadtplanungsamt, 1. Stock, im Verbindungsflur zwischen Technischem Rathaus und dem Dienstleistungszentrum, während der üblichen Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 11:30 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15:30 bis 18:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren sowie die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern.
Der barrierefreie Zugang zu dem Verbindungsflur zwischen Technischem Rathaus und dem Dienstleistungszentrum ist über die „Adlerstraße 14“ möglich.
Die auszulegenden Bebauungsplanunterlagen sind zusätzlich im oben angegebenen Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Albstadt (https://www.albstadt.de/Neues) eingestellt und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.
Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 25.04.2025, Stellungnahmen abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Hinweis: Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Einwenders zweckmäßig. Albstadt, den 19.03.2025 gez. Roland Tralmer Oberbürgermeister
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